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Mi, 11:22 Uhr
15.07.2015
Unerlaubte Telefonwerbung

Dreiste Anrufe reißen nicht ab

Trotz einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 stellt Telefonwerbung weiterhin ein Ärgernis dar. Nach wie vor gehen täglich Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Thüringen ein. Die Betroffenen beklagen, dass sie durch aggressive Verkaufsmaschen am Telefon überrumpelt werden...


Nicht selten schließen Verbraucher Verträge ab, ohne sich darüber im Klaren zu sein. Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen erfasst derzeit die Erfahrungen der Leidtragenden. Eines wird dabei schon jetzt deutlich: Längst sind es nicht mehr nur Gewinnspielbetreiber, die durch dreiste Maschen am Telefon auffallen.

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An vorderster Stelle steht inzwischen der Vertrieb von Produkten der Energieversorger. „Der Gesprächspartner am Telefon gibt vor, den Kunden im Auftrag seines derzeitigen Versorgers anzurufen“, sagt Ramona Ballod, Referentin für Energie bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen bemerken aufmerksame Leser, dass es sich hierbei um einen Anbieterwechsel handeln würde. So etwa Frau Becker* aus Sondershausen, der ein Call-Center Mitarbeiter, angeblich "im Namen des Otto-Konzerns einen Stromvertrag über REWE" anbot, bei dem sie in zwei Jahren über 800 Euro sparen könnte.

„Auf diese äußerst unverschämte Weise wird versucht, den Verbrauchern einen Vertragsabschluss unterzuschieben“, so die Expertin. „Es gibt immer wieder Menschen, die auf diese Masche hereinfallen und die Unterlagen des neuen Energieversorgers unterzeichnen.“

Diese Form der Überrumpelungstaktik gibt es aber auch bei vielen anderen Arten von Verträgen, die am Telefon abgeschlossen werden, bestätigt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen. Dabei sind Nahrungsergänzungsmittel und Telefonverträge, die per Telefon vertickt werden, ebenfalls große Ärgernisse. Zeitschriftenabonnements, die angeblich aus einer Testlieferung bestehen, stellen sich beispielsweise als langfristige Abonnementverträge heraus. Sogenannte „Datenzentralregister“ sind bekannt, die den Verbraucher vermeintlich vor lästiger Werbung anderer Firmen schützen wollen, und dann Zahlungsaufforderungen im dreistelligen Bereich schicken.

Auch in der Versicherungsbranche gibt es immer wieder Beschwerden über aggressiven Telefonvertrieb. „Unerbetene Werbeanrufe stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind verboten. „Trotzdem können im Rahmen eines solchen Telefonats wirksame Verträge geschlossen werden“, warnt Rechtsexperte Reichertz „Der Verbraucher kann dann das Widerrufsrecht geltend machen.“

Seit Oktober 2013 gilt das Anti-Abzocke-Gesetz. Unerlaubte Anrufe werden durch erhöhte Bußgelder geahndet. Weiterhin wurde festgelegt, dass telefonisch angebahnte Gewinnspielverträge nur wirksam sind, wenn sie zusätzlich in Textform bestätigt werden. Durch diese Regelung wird es derzeit zumindest Gewinnspieldiensten erschwert, Verträgen am Telefon unterzuschieben.

Die Erhebung der Verbraucherzentralen dauert noch an. Betroffene können weiterhin an der Online-Umfrage teilnehmen und auf der Internetseite http://www.vzth.de/unerlaubte-telefonwerbung-nervt unerwünschte Belästigung durch Telefonwerbung melden. Dabei ist besonders interessant, wie häufig Verbraucher mit Werbeanrufen belästigt werden und welche Branchen dabei besonders auffallen. Mit den gesammelten Beschwerden wollen die Verbraucherschützer herausfinden, ob die gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müssen.
*Name geändert
Autor: red

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