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Di, 10:27 Uhr
19.05.2015

Zahl der Wiederholungstäter steigt

Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2014 standen 25.983 Personen wegen einer Straftat oder einem Vergehen vor einem Thüringer Gericht. Das teilte heute das Landesamt für Statistik mit. Mehr als die Hälfte aller Verurteilten war demnach bereits schon einmal wegen früherer Verbrechen verurteilt worden...

Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2014 standen 25.983 Personen wegen einer Straftat oder einem Vergehen vor einem Thüringer Gericht. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 20 577 Angeklagte rechtskräftig verurteilt, das heißt gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel (bei Jugendstrafe) verhängt.

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Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, also 14 Jahre oder älter, ist. Somit lag die Verurteilungsquote mit 79,2 Prozent leicht über Vorjahresniveau (2013: 78,7 Prozent). Die Zahl der Verurteilten ist gegenüber dem Jahr zuvor um 169 Personen bzw. 0,8 Prozent gestiegen. In weiteren 819 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4.575 Fällen wurde das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen, gegen zwölf Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen.

Vorverurteilungen

Mehr als die Hälfte aller Verurteilten (11.960 Personen) waren bereits wegen eines oder mehrerer früherer Verbrechen oder Vergehen vorverurteilt, der Anteil ist mit 58 Prozent so hoch wie noch nie zuvor in Thüringen. Dieser traurige Rekord an Wiederholungstätern trifft sowohl auf die nach allgemeinem als auch auf die nach Jugendstrafrecht Verurteilten zu. Zwei Fünftel aller Vorverurteilten hatten bereits fünfmal oder häufiger Strafen zu verbüßen. Bei nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten handelte es sich bei den früheren Strafen hauptsächlich um Geld- und Freiheitsstrafen. Die nach Jugendstrafrecht Verurteilten waren überwiegend zu Zuchtmitteln, wie Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest sowie zu Erziehungsmaßregeln verurteilt worden.

Gründe für Verurteilungen

Die meisten Verurteilten (16.584 Personen) hatten gegen das Strafgesetzbuch und 3.993 Personen gegen andere Gesetze verstoßen.

Ein Viertel aller Verurteilten stand wegen der so genannten „anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte“ (hier insbesondere Betrug und Erschleichen von Leistungen) und ein Fünftel wegen Delikten im Straßenverkehr vor Gericht. 17 Prozent mussten sich wegen Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten verantworten. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) aller wegen Straftaten im Straßenverkehr Verurteilten stand zur Tatzeit unter Einfluss von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel.
Autor: red

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