Mi, 06:45 Uhr
22.04.2015
Entwurf ist nicht ausreichend
Heute findet im Gesundheitsausschuss des Bundestags die Anhörung zum Präventionsgesetz statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet die Initiative, kritisiert allerdings, dass der Gesetzentwurf zu kurz greift...
Eine Verortung der Prävention im Rahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung reicht nicht aus. Ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz unter Einbezug der Ernährung ist notwendig.
Vorsorge ist besser als Nachsorge – die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung ist eine wichtige Maßnahme. Es dürfen jedoch keine Doppelstrukturen geschaffen werden, die durch die mangelnde Einbeziehung relevanter Ressorts und Institutionen entstehen könnten, sagt Kai Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege beim vzbv.
Der vzbv gibt zu bedenken, dass der Gesetzentwurf keine geeigneten Angebote für Einkommensschwache, Kinder und Migranten vorsieht. Diese Gruppen würden mit reinen Aufklärungsangeboten, wie sie charakteristisch für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind, nicht erreicht. Stattdessen müsse man aus der Erfahrung lernen und Konzepte entwickeln, die aktiv auf die Bürger zugehen. Dabei muss auch der wissenschaftlichen Evaluation von Präventionsmaßnahmen mehr Beachtung zukommen.
Das Gesetz muss der Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung in der Gesellschaft ebenso mehr Gewicht geben. Diese ist Voraussetzung für einen gesundheitsfördernden Lebensstil und muss somit zentraler Bestandteil einer ganzheitlichen Präventionsstrategie sein. Gesunde und ausgewogene Ernährung sollte als eigenständiges achtes Gesundheitsziel definiert und im Rahmen des Gesetzes verankert werden.
Die Forderungen der WHO, einer unausgewogenen Ernährung und den daraus resultierenden Krankheitsbildern mit angemessenen regulatorischen Maßnahmen und Anreizgestaltung zu begegnen, unterstützt der vzbv ausdrücklich. Eine nationale Präventionsstrategie muss solche Maßnahmen berücksichtigen.
Die Ausgestaltung der Bonusprogramme durch die einzelnen Krankenkassen ist zudem äußerst heterogen und aus Sicht der Versicherten wenig transparent. Prävention und Gesundheitsförderung darf hier nicht dem Kassenwettbewerb und somit dem Agieren der einzelnen Kassen überlassen bleiben, da nachweislich sinnvolle Maßnahmen und Leistungen allen Versicherten zugutekommen sollten, sagt Vogel.
Die komplette Stellungnahme gibt es hier .
Autor: redEine Verortung der Prävention im Rahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung reicht nicht aus. Ein gesamtgesellschaftlicher Ansatz unter Einbezug der Ernährung ist notwendig.
Vorsorge ist besser als Nachsorge – die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung ist eine wichtige Maßnahme. Es dürfen jedoch keine Doppelstrukturen geschaffen werden, die durch die mangelnde Einbeziehung relevanter Ressorts und Institutionen entstehen könnten, sagt Kai Vogel, Leiter des Teams Gesundheit und Pflege beim vzbv.
Der vzbv gibt zu bedenken, dass der Gesetzentwurf keine geeigneten Angebote für Einkommensschwache, Kinder und Migranten vorsieht. Diese Gruppen würden mit reinen Aufklärungsangeboten, wie sie charakteristisch für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind, nicht erreicht. Stattdessen müsse man aus der Erfahrung lernen und Konzepte entwickeln, die aktiv auf die Bürger zugehen. Dabei muss auch der wissenschaftlichen Evaluation von Präventionsmaßnahmen mehr Beachtung zukommen.
Das Gesetz muss der Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung in der Gesellschaft ebenso mehr Gewicht geben. Diese ist Voraussetzung für einen gesundheitsfördernden Lebensstil und muss somit zentraler Bestandteil einer ganzheitlichen Präventionsstrategie sein. Gesunde und ausgewogene Ernährung sollte als eigenständiges achtes Gesundheitsziel definiert und im Rahmen des Gesetzes verankert werden.
Die Forderungen der WHO, einer unausgewogenen Ernährung und den daraus resultierenden Krankheitsbildern mit angemessenen regulatorischen Maßnahmen und Anreizgestaltung zu begegnen, unterstützt der vzbv ausdrücklich. Eine nationale Präventionsstrategie muss solche Maßnahmen berücksichtigen.
Nicht dem Kassenwettbewerb überlassen
Die vorgesehenen finanziellen Boni für Versicherte, die sich gesundheitsbewusst verhalten, setzen falsche Anreize bei Versicherten und Krankenkassen. Bei Krankenkassen waren Bonusprogramme bislang vielfach mit Marketingmaßnahmen anstelle von wirkungsvollen Initiativen verbunden.Die Ausgestaltung der Bonusprogramme durch die einzelnen Krankenkassen ist zudem äußerst heterogen und aus Sicht der Versicherten wenig transparent. Prävention und Gesundheitsförderung darf hier nicht dem Kassenwettbewerb und somit dem Agieren der einzelnen Kassen überlassen bleiben, da nachweislich sinnvolle Maßnahmen und Leistungen allen Versicherten zugutekommen sollten, sagt Vogel.
Die komplette Stellungnahme gibt es hier .

