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Do, 12:01 Uhr
09.04.2015

Provider sollten haften

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) spricht sich gegen eine stärkere Haftung von Internetprovidern für rechtswidrige Inhalte aus, die über ihre Netze verbreitet werden. Stattdessen müsse der Gesetzgeber endlich klarstellen, dass eine Haftungsfreistellung auch für Verbraucher gilt, die ihren WLAN-Anschluss für Mitnutzer offen lassen...

„Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf für eine gesetzliche Neuregelung der Providerhaftung ist von seinem Ansatz her verfehlt“, sagt Lenz Queckenstedt, Teamleiter Digitales und Medien beim vzbv.

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Schon heute unterscheiden sich die Haftungsregelungen von Internetprovidern: Zugangsanbieter, die einen Telekommunikationsanschluss bereitstellen, haften nicht für rechtswidrige Inhalte, weil sie die Kommunikation über ihre Leitungen nicht überwachen. Hostprovider, also Internet-Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte einstellen, haften nur, wenn sie von rechtswidrig hochgeladenen Inhalten Kenntnis haben und nicht unverzüglich tätig werden.

Diese Differenzierung hält der vzbv für angemessen. „Internetzugangsanbieter haften mit gutem Grund nicht für Inhalte, die über ihre Netze verbreitet werden: weil sie diese Verbreitung nicht kontrollieren und keinen Einfluss darauf nehmen“ so Queckenstedt.
Haftungsfreistellung für private Betreiber

Darüber hinaus müsse klargestellt werden, dass auch Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihr WLAN unverschlüsselt offen lassen, im Sinne des Telemediengesetzes als Access-Provider gelten und somit von der Haftungsfreistellung profitieren.

Die Unsicherheit darüber verhindert derzeit noch eine flächendeckende, allgemein verfügbare Versorgung mit mobilem Internet für alle - anders als in vielen anderen europäischen Ländern, wo es viel mehr freies, nicht-kommerzielles WLAN gibt, das man ohne Registrierungsformalitäten nutzen kann.

„Das Bundeswirtschaftsministerium erweist mit diesem Gesetzentwurf nicht nur den Verbrauchern einen Bärendienst, sondern auch der Internetwirtschaft“, so Queckenstedt. Der vzbv appelliert an die Bundesregierung, ein Gesetz vorzulegen, das tatsächlich ein flächendeckendes mobiles Internet ermöglicht und nicht die WLAN-Betreiber mit Kontrollpflichten überfrachtet, die den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis der Nutzer verletzen.
Autor: red

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