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Do, 10:45 Uhr
09.04.2015

Energieausweis: Wer muss was?

Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten – das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse. Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen, erläutert die Eckpunkte...


Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind, ist nur der Bedarfsausweis zulässig.

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Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Ballod. „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit.

„Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Ballod klar.

Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena (https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/experten/suche-experten/). Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter.

Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Ballod.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Autor: red

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