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Do, 11:26 Uhr
26.03.2015

Umzug bei Arbeitslosigkeit frühzeitig melden

Wer Arbeitslosengeld bezieht und umziehen möchte, sollte die Agentur für Arbeit rechtzeitig, am besten eine Woche vor dem eigentlichen Umzugstermin informieren. Wer die Mitteilung versäumt muss mit finanziellen Einbußen rechnen...

„Nur so ist sichergestellt, dass Vermittlungsangebote und Bescheide pünktlich ankommen“, sagt Gerhard Böhme, Teamleiter der Arbeitsvermittlung in der Nordhäuser Arbeitsagentur. Ein Postnachsendeauftrag bringe mitunter zeitliche Verzögerungen mit sich und reiche deshalb nicht aus.

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Adressänderungen könne man über den neuen elektronischen Service „Adressänderung melden“ auf www.arbeitsagentur.de vornehmen sowie auf dem herkömmlichen Postweg mit einer Veränderungsmitteilung.
Wer die Mitteilung versäumt, müsse mit finanziellen Einbußen rechnen. Vom Umzugstag bis zur späteren Meldung sind bereits gezahlte Leistungen zurückzuerstatten. Das beträfe auch bereits entrichtete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Autor: red

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