Do, 06:45 Uhr
26.03.2015
Mühlhausen: Vier Jahre Haft für Nordhäuser
Zu vier Jahren Haft wegen Hehlerei hat das Landgericht Mühlhausen gestern einen Nordhäuser verurteilt...
Dem 46-Jährigen sind fünf Straftaten aus den Jahren 2011 bis 2013 nachzuweisen, sagt der Vorsitzende Richter Gerd Funke in der Urteilsverkündung.
Dabei seien hochwertige Motorräder, Jetski und Zubehör in Paderborn, Garbsen und Köln entwendet und zum Weiterverkauf angeboten worden. Aufgrund seines glaubwürdigen Geständnisses erhielt ein 41-jähriger Mittäter eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft mit 3000 Euro Auflage.
Zwei weitere Mitangeklagte wurden zu Geldstrafen von 4500 und 1800 Euro verurteilt. Ein fünfter Angeklagter wurde freigesprochen. Er bekommt Haftentschädigung. Die Hälfte der Vorwürfe hatte sich in dem 11-monatigen Prozess nicht bestätigt. Die Richter blieben deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Gera, die für den Hauptangeklagten mehr als sechs Jahre Haft beantragt hatte. Der Vorwurf eines banden- und gewerbsmäßigen Vorgehens bestätigte sich laut Urteil nicht.
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe ganz oder teilweise bestritten, beziehungsweise sich gar nicht geäußert. Ein verdeckter Ermittler hatte zwei Angeklagte ab 2012 in Scheingeschäfte verwickelt und damit die beiden Hauptangeklagten überführt. Alle fünf Angeklagten waren im Mai 2013 während einer Razzia in Nordhausen und anderen Orten im Landkreis festgenommen worden.
Der Diebstahl von 38 000 Liter Heizöl in Herzberg im Jahre 2012 konnte den Angeklagten trotz einiger Indizien nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Autor: redDem 46-Jährigen sind fünf Straftaten aus den Jahren 2011 bis 2013 nachzuweisen, sagt der Vorsitzende Richter Gerd Funke in der Urteilsverkündung.
Dabei seien hochwertige Motorräder, Jetski und Zubehör in Paderborn, Garbsen und Köln entwendet und zum Weiterverkauf angeboten worden. Aufgrund seines glaubwürdigen Geständnisses erhielt ein 41-jähriger Mittäter eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft mit 3000 Euro Auflage.
Zwei weitere Mitangeklagte wurden zu Geldstrafen von 4500 und 1800 Euro verurteilt. Ein fünfter Angeklagter wurde freigesprochen. Er bekommt Haftentschädigung. Die Hälfte der Vorwürfe hatte sich in dem 11-monatigen Prozess nicht bestätigt. Die Richter blieben deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Gera, die für den Hauptangeklagten mehr als sechs Jahre Haft beantragt hatte. Der Vorwurf eines banden- und gewerbsmäßigen Vorgehens bestätigte sich laut Urteil nicht.
Die Angeklagten hatten die Vorwürfe ganz oder teilweise bestritten, beziehungsweise sich gar nicht geäußert. Ein verdeckter Ermittler hatte zwei Angeklagte ab 2012 in Scheingeschäfte verwickelt und damit die beiden Hauptangeklagten überführt. Alle fünf Angeklagten waren im Mai 2013 während einer Razzia in Nordhausen und anderen Orten im Landkreis festgenommen worden.
Der Diebstahl von 38 000 Liter Heizöl in Herzberg im Jahre 2012 konnte den Angeklagten trotz einiger Indizien nicht nachgewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


