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Mi, 09:45 Uhr
25.03.2015

Online Diskussion zum Erziehungsgeld

Ab sofort können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger bis zum 23. April im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags (www.forum-landtag.thueringen.de) an der Debatte zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes beteiligen...

Die Online-Diskussion erfolgt auf Beschluss des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 19. März 2015. Der zu beratende Gesetzentwurf stammt von den Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz wird für das erste Kind ab dessen 13. Lebensmonat für die Dauer von höchstens zwölf Lebensmonaten Erziehungsgeld in Höhe von 150 € monatlich gewährt. Geleistet wird jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges des Elterngeldes nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Für jedes weitere Kind wird darüber hinaus ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 50 € monatlich gezahlt. Anspruch auf Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Thüringer Gesetz haben Eltern, die ihr Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen.

Neben dem Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz wurde auf Bundesebene zum 1. August 2013 das Betreuungsgeld eingeführt. Es ist im BEEG verankert und wird Eltern gewährt, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde, und die keine Leistung auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Betreuungsgeld kann pro Kind höchstens für 22 Lebensmonate in der Zeit vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Es beträgt für jedes Kind 150 € pro Monat.

Mit dem zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen das Thüringer Erziehungsgeldgesetz sowie die entsprechende Durchführungsverordnung aufgehoben werden.
Autor: red

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