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So, 19:09 Uhr
22.03.2015

Umbach: Das Land ist in der Pflicht

Der Kreistag wird in dieser Woche aller Voraussicht nach den Haushaltsplan für 2015 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 119,2 Millionen Euro beschließen. Dies ist jedoch nur mit einer gleichzeitig beim Land zu beantragenden Bedarfszuweisung in Höhe von 3,95 Millionen Euro möglich...


„Dieses Geld wird uns nicht geschenkt, sondern muss in der Haushaltskonsolidierung wieder erwirtschaftet werden. Bereits in der zuletzt durchgeführten Kreistagssitzung wurde fraktionsübergreifend Zustimmung zum Haushalt signalisiert. Daran werden auch wir uns als Linke halten, denn nur mit einem Ja zum Haushalt können wir unserer Verantwortung gerecht werden und die Grundlage für ein gesichertes Haushaltsjahr legen. Das versetzt uns in die Lage, sowohl die Pflichtaufgaben als auch die sogenannten freiwilligen Leistungen, wie für die Jugendarbeit, das Theater oder die HSB mit zu finanzieren.“, sagte Kreistagsmitglied und Landratskandidatin Heike Umbach in der Fraktionssitzung in der „Friedenseiche“.

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Der Haushalt des Landkreises ist bekanntlich dauerhaft defizitär. Bis einschließlich 2014 wuchs die Summe der Fehlbeträge auf insgesamt 20,9 Millionen Euro an. Eine wesentliche Ursache dafür ist das dauerhafte Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben u.a. durch hohe Sozialausgaben, durch Kommunalisierung staatlicher Ausgaben, durch eine defizitäre Entwicklung des Abfallwirtschaftszentrums Nentzelsrode bis 2011 sowie aus Zahlungsverpflichtungen aus einem Kreisumlagestreitverfahren mit der Stadt Nordhausen.

Die Haushaltspläne ab 2012 konnten nur durch Veranschlagung von Bedarfszuweisungen aus dem Landesausgleichsstock formal ausgeglichen werden. Seine Zahlungsverpflichtungen konnte der Landkreis nur mit Hilfe von Kassenkrediten absichern. Zum 31.12.2014 wurden 18,9 Millionen Euro in Anspruch genommen. So die derzeitige Ausgangslage.

Die Zahlen verdeutlichen aber auch, dass das System des kommunalen Finanzausgleichs in Thüringen grundlegend überarbeitet werden muss. Bei der Neustrukturierung ab 2016 kommt es darauf an, dass die Verteilung der Gelder an Städte, Gemeinden und Landkreise noch zielgerichteter und an den zu erledigenden Aufgaben orientiert erfolgen muss.

Eine von den Kämmereien aller Landkreise nach gleichen Kriterien durchgeführte Untersuchung für das Jahr 2013 ergab, dass allein der Landkreis Nordhausen 2013 mit rund 2,0 Millionen Euro unterfinanziert war. Nach den Berechnungen des vom Land Thüringen eingesetzten Gutachters, der VEBERAS Consulting GmbH, benötigt der Landkreis darüber hinaus weitere Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von jährlich 1,2 Millionen Euro. In Summe entsprechen diese beiden Beträge fast genau dem im genehmigten Haushaltskonsolidierungskonzept bisher beschriebenen strukturellen Defizit von 3,5 Millionen Euro.

„Bei allem Einsparpotential, das ich auch heute noch im Landkreis sehe, kommt es aber auch zukünftig darauf an, dass der Landkreis seinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Ausgleich dieses Defizits gegenüber dem Land Thüringen geltend macht. Den Schwerpunkt für die kommenden Haushaltsjahre sehe ich in der strikten Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsprogramms zur Wiedererlangung der vollen Leistungsfähigkeit des Landkreises “, so Umbach abschließend.
Autor: red

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Kommentare
Roland82
22.03.2015, 21:01 Uhr
Peinlich, Frau Umbach!
Frau Umbach, Sie wollen Landrätin werden?? Da müssen Sie aber noch viel lernen. Als Landratskandidatin sollte man wissen, dass Jugendarbeit nicht zu den freiwilligen Aufgaben des Landkreises gehört, sondern eine Pflichtaufgabe ist!! Peinlich, Frau Umbach!!
Bachmann
23.03.2015, 10:58 Uhr
Nichts ist peinlich !
Auch wer als Landrätin gewählt werden will, muss doch auch noch dazulernen können. Oder? Natürlich ist es die Pflichtaufgabe des Landkreises die Jugendarbeit zu finanzieren, aber was darüber hinausgeht zählt zu den freiwilligen Leistungen.
T.Gruber
23.03.2015, 12:17 Uhr
Thüringer Kommunalordnung
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Und macht einige unqualifizierte Kommentare überflüssig.

Die Pflichtaufgaben sind in der Thüringer Kommunalordnung geregelt. Darüber hinaus kann sich jede Gemeinde bzw. Landkreis im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung, eigene Aufgaben heranziehen (freiwillige Aufgaben).
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