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Mo, 19:41 Uhr
16.03.2015

Standards sind keine Handelshemmnisse

In der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages zum geplanten EU-USA-Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gefordert, dass Standards im Verbraucherschutz durch das Abkommen nicht beeinträchtigt werden dürfen...


„Aus Verbrauchersicht ist es zentral, dass TTIP die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips unangetastet lässt“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller, der als Sachverständiger im Wirtschaftsausschuss war.

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Das Vorsorgeprinzip sorgt in der EU dafür, dass Produkte nicht in den Markt gelangen, wenn wissenschaftlich begründeter Verdacht besteht, dass sie möglicherweise negative Folgen für die Gesundheit haben. „Verbraucher-
schutzstandards sind keine Handelshemmnisse, die es zu schleifen gilt. Stattdessen helfen sie Schäden zu verhindern“, so Müller.

Wichtig sei auch, dass die staatliche Regulierungshoheit gewahrt bleibe. „Handelsinteressen dürfen nicht bevorzugt werden und die demokratische Entscheidungsfindung erschweren“, sagt Klaus Müller. Daher sei auf einen engen sachlichen Anwendungsbereich zu achten. Ganz besonders auch darauf, dass Stakeholder nicht zu einem unangemessen frühen Zeitpunkt bereits inoffizielle Regulierungspläne kommentieren können.

Wenn TTIP Maßstäbe für Wertvorstellungen im globalen Handel setzen soll, müssen nach Ansicht des vzbv die Lebensqualität der Menschen, eine nachhaltige und ressourcenschonende Wirtschafts- und Konsumweise sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Drittstaaten im Mittelpunkt der weiteren Verhandlungen stehen.

Der vzbv befürwortet einen Schutz ausländischer Investitionen nach dem Grundsatz der Inländergleichbehandlung. Damit spricht er sich zugleich gegen ein Investitionskapitel in TTIP aus, das Investoren und deren Investitionen materiell und verfahrensrechtlich gegenüber inländischen Investoren begünstigt. „Im transatlantischen Verhältnis ist Investoren die Nutzung des Rechts- und Justizsystems des Heimatlandes zumutbar“, so Müller.

Die Stellungnahme finden Sie hier .
Autor: red

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