Fr, 12:54 Uhr
30.01.2015
Mindestlohn und seine Tücken?
Ende Januar bis Mitte Februar geschieht in Thüringen und in der ganzen Bundesrepublik Historisches. Zum ersten Mal erhalten Arbeitnehmer/innen, die bisher unter 8,50 Euro erhalten haben, den gesetzlich verbrieften Mindestlohn...
Die Geschäftsführerin des ver.di-Bezirkes Thüringen, Corinna Hersel, dazu: Bei all den Ausnahmen, die es leider immer noch gibt, ist das der richtige Weg, endlich den Billiglohnbereich zu verlassen und dafür zu sorgen, dass Menschen zunehmend besser von ihrer Arbeit leben können.
Leider mehren sich die Hinweise, dass einzelne Arbeitgeber der Zahlung des Mindestlohnes massiv entgegen steuern. Der Gewerkschaft ver.di sind Beispiele bekannt, wo Arbeitgeber versuchen, die 8,50 Euro auf die verschiedenste Weise zu umgehen.
Da werden, für die Gewerkschaft ver.di Thüringen teilweise rechtswidrig, verschiedene Zuschläge und Zulagen, Sonderzahlungen und Prämien oder Trinkgelder zum Stundenlohn hinzugerechnet, damit dann insgesamt 8,50 Euro pro Stunde erreicht werden. Langjährig bestehende Arbeitsverträge werden durch neue Verträge ersetzt, mit dem Ziel die vereinbarte Wochenarbeitszeit zu kürzen, damit die Lohnsumme im Verhältnis vor der Einführung des Mindestlohns gleich bleibt.
Hätten die Arbeitgeber diese Phantasie, die sie jetzt an den Tag legen, beim Abschluss von Tarifverträgen bewiesen, würde es in einigen Branchen in Thüringen heute anders aussehen und das Gejammer über die Zahlung des Mindestlohens wäre nur halb so schrecklich.
Vielfach ist unklar, welche Lohnbestandteile zum Mindestlohn angerechnet werden können und welche nicht. Die Gewerkschaft ver.di bietet ihren Mitgliedern an, sich bei Unklarheiten der Lohn- und Gehaltsabrechnungen individuell beraten zu lassen. Keine Unterschrift leisten – erst Änderungen prüfen lassen, ist die Botschaft.
Autor: redDie Geschäftsführerin des ver.di-Bezirkes Thüringen, Corinna Hersel, dazu: Bei all den Ausnahmen, die es leider immer noch gibt, ist das der richtige Weg, endlich den Billiglohnbereich zu verlassen und dafür zu sorgen, dass Menschen zunehmend besser von ihrer Arbeit leben können.
Leider mehren sich die Hinweise, dass einzelne Arbeitgeber der Zahlung des Mindestlohnes massiv entgegen steuern. Der Gewerkschaft ver.di sind Beispiele bekannt, wo Arbeitgeber versuchen, die 8,50 Euro auf die verschiedenste Weise zu umgehen.
Da werden, für die Gewerkschaft ver.di Thüringen teilweise rechtswidrig, verschiedene Zuschläge und Zulagen, Sonderzahlungen und Prämien oder Trinkgelder zum Stundenlohn hinzugerechnet, damit dann insgesamt 8,50 Euro pro Stunde erreicht werden. Langjährig bestehende Arbeitsverträge werden durch neue Verträge ersetzt, mit dem Ziel die vereinbarte Wochenarbeitszeit zu kürzen, damit die Lohnsumme im Verhältnis vor der Einführung des Mindestlohns gleich bleibt.
Hätten die Arbeitgeber diese Phantasie, die sie jetzt an den Tag legen, beim Abschluss von Tarifverträgen bewiesen, würde es in einigen Branchen in Thüringen heute anders aussehen und das Gejammer über die Zahlung des Mindestlohens wäre nur halb so schrecklich.
Vielfach ist unklar, welche Lohnbestandteile zum Mindestlohn angerechnet werden können und welche nicht. Die Gewerkschaft ver.di bietet ihren Mitgliedern an, sich bei Unklarheiten der Lohn- und Gehaltsabrechnungen individuell beraten zu lassen. Keine Unterschrift leisten – erst Änderungen prüfen lassen, ist die Botschaft.


