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Mo, 16:52 Uhr
12.01.2015

Schummeln beim Sonntagsfahrverbot

Bestimmte frische und leicht verderbliche Waren dürfen Lkws auch am Sonntag trotz Fahrverbot transportieren. Leider nutzen das einige schwarze Schafe aus und wollen die Polizei austricksen...


So kontrollierte die Autobahnpolizei Leinefelde am Sonntagmorgen einen 48-jährigen polnischen Lkw-Fahrer. Laut Ladepapieren war der Lkw mit frischer Putenbrust in nicht benannter Menge beladen, was die Beamten stutzig machte.

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Weiterhin war am Kühlaggregat neben den 2 Grad auch noch auf minus 18 Grad eingestellt. Das erweckte den Verdacht, dass hier auch noch Tiefkühlware mit transportiert wird. Und diese gehört bekannterweise nicht zu den leicht verderblichen Waren.

Nach einem Blick in den Kühlraum konnte der Fahrer nun nichts mehr verbergen und händigte den Beamten noch einen Lieferschein über 11,5 Tonnen Tiefkühlwaren aus. Das war eindeutig zuviel, denn nur 10% der „Sonntagsfracht“ dürfen zusätzlich als „normale“ Fracht mittransportiert werden.

Der Fahrer musste 145 Euro Strafe zahlen, der Auftraggeber 595 Euro. Nach Zahlung des Geldes durfte die Fahrt ausnahmsweise weitergehen, denn die frische Ware sollte ja nicht schlecht werden.
Autor: red

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