Fr, 11:16 Uhr
09.01.2015
Kein Hurra bei Nordthüringer Wirtschaft
Bereits in den letzten Monaten des Vorjahres hat der Mindestlohn den Unternehmen eine arbeitsintensive Zeit beschert, in der weitreichende Umstellungen vorgenommen werden mussten...
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt erhielten die Firmen dabei eine umfassende Unterstützung: Beratungsleistungen, Informationsveranstaltungen und Materialien wurden mehr denn je nachgefragt.
Somit waren zahlreiche Unternehmen zum Jahreswechsel gut vorbereitet, was aber an den eigentlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn nichts ändert, konstatiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Die Lohnerhöhungen für Teile der Belegschaft seien nach Informationen aus den Betrieben zwar kalkulierbar gewesen, könnten aber nicht immer an Auftraggeber oder Kunden weitergereicht werden. Das hänge vorrangig von der Größe und Position des Unternehmens im jeweiligen Marktsegment ab. Zudem verschiebe die neue Lohnuntergrenze das gesamte Lohngefüge in den Firmen nach oben, was eine Reihe von Gehalts- und Vertragsverhandlungen zur Folge hatte.
Neben den Kostensteigerungen bringt der organisatorische Mehraufwand in Form neuer und umfangreicherer Aufzeichnungspflichten die Betriebe aber an den Rand der Belastbarkeit, beschreibt Gerald Grusser die Sorgen der Unternehmen. Die neuen bürokratischen Hürden würden hauptsächlich durch die Auftraggeberhaftung verursacht: Deren rechtliche Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt ebenso wenig absehbar wie die damit verbundenen finanziellen Folgen, warnt der IHK-Chef. Wir stehen daher in engem Kontakt mit den Betrieben, um den Handlungsbedarf zu erfassen und von der Politik entsprechende Nachjustierungen der Regelungen einzufordern.
Diesbezüglich verweist Grusser auf die jüngst in Kraft getretene Verordnung zur Beschränkung der Dokumentationspflichten. Danach müssten nunmehr keine Arbeitszeitnachweise für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von über 2.958 Euro erbracht werden. Damit sei der Gesetzgeber einer wichtigen Forderung der Kammerorganisation nachgekommen. Ab sofort müssten die Aufzeichnungen nur noch für Gehaltsempfänger unterhalb dieser Grenze dokumentiert werden.
Ein fader Beigeschmack bleibe jedoch: die noch unklare Rechtslage werfe nicht nur auf Seiten der Wirtschaft zahlreiche Fragen auf, sie stelle auch Arbeitsrechtler, Berater sowie die für die Kontrollen zuständigen Zollbehörden vor große Herausforderungen. Wenn die Einhaltung der neuen Lohnuntergrenze künftig verstärkt kontrolliert wird, ist auch vermehrt mit strittigen Fällen zu rechnen, die dann durch die zuständigen Gerichte zu beurteilen sind, so Grusser und führt weiter aus: Erst diese bringen mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Wir hoffen, dass sie auch wirtschaftsfreundlich ausfallen.
Um bereits jetzt einige Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, habe die IHK-Organisation dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Fragenkatalog übermittelt. Die Antworten stünden den Unternehmen ab sofort zur Verfügung und seien auf der Homepage der IHK Erfurt als kostenfreier Download abrufbar: www.erfurt.ihk.de (Dokument-Nr. 655952)
Autor: redVon Seiten der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt erhielten die Firmen dabei eine umfassende Unterstützung: Beratungsleistungen, Informationsveranstaltungen und Materialien wurden mehr denn je nachgefragt.
Somit waren zahlreiche Unternehmen zum Jahreswechsel gut vorbereitet, was aber an den eigentlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn nichts ändert, konstatiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Die Lohnerhöhungen für Teile der Belegschaft seien nach Informationen aus den Betrieben zwar kalkulierbar gewesen, könnten aber nicht immer an Auftraggeber oder Kunden weitergereicht werden. Das hänge vorrangig von der Größe und Position des Unternehmens im jeweiligen Marktsegment ab. Zudem verschiebe die neue Lohnuntergrenze das gesamte Lohngefüge in den Firmen nach oben, was eine Reihe von Gehalts- und Vertragsverhandlungen zur Folge hatte.
Neben den Kostensteigerungen bringt der organisatorische Mehraufwand in Form neuer und umfangreicherer Aufzeichnungspflichten die Betriebe aber an den Rand der Belastbarkeit, beschreibt Gerald Grusser die Sorgen der Unternehmen. Die neuen bürokratischen Hürden würden hauptsächlich durch die Auftraggeberhaftung verursacht: Deren rechtliche Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt ebenso wenig absehbar wie die damit verbundenen finanziellen Folgen, warnt der IHK-Chef. Wir stehen daher in engem Kontakt mit den Betrieben, um den Handlungsbedarf zu erfassen und von der Politik entsprechende Nachjustierungen der Regelungen einzufordern.
Diesbezüglich verweist Grusser auf die jüngst in Kraft getretene Verordnung zur Beschränkung der Dokumentationspflichten. Danach müssten nunmehr keine Arbeitszeitnachweise für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt von über 2.958 Euro erbracht werden. Damit sei der Gesetzgeber einer wichtigen Forderung der Kammerorganisation nachgekommen. Ab sofort müssten die Aufzeichnungen nur noch für Gehaltsempfänger unterhalb dieser Grenze dokumentiert werden.
Ein fader Beigeschmack bleibe jedoch: die noch unklare Rechtslage werfe nicht nur auf Seiten der Wirtschaft zahlreiche Fragen auf, sie stelle auch Arbeitsrechtler, Berater sowie die für die Kontrollen zuständigen Zollbehörden vor große Herausforderungen. Wenn die Einhaltung der neuen Lohnuntergrenze künftig verstärkt kontrolliert wird, ist auch vermehrt mit strittigen Fällen zu rechnen, die dann durch die zuständigen Gerichte zu beurteilen sind, so Grusser und führt weiter aus: Erst diese bringen mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Wir hoffen, dass sie auch wirtschaftsfreundlich ausfallen.
Um bereits jetzt einige Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, habe die IHK-Organisation dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Fragenkatalog übermittelt. Die Antworten stünden den Unternehmen ab sofort zur Verfügung und seien auf der Homepage der IHK Erfurt als kostenfreier Download abrufbar: www.erfurt.ihk.de (Dokument-Nr. 655952)

