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Sa, 10:21 Uhr
20.12.2014

Verbraucherwunschzettel 2015

Wünsche für Verbraucher gibt es viele und im kommenden Jahr stehen wichtige Weichenstellungen an. Kurz vor Weihnachten zeigt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), welche konkreten Änderungen geplant sind – und was die Politik für Verbraucherinnen und Verbraucher machen kann...

Zehn Wünsche für Verbraucherinnen und Verbraucher

1. TTIP transparent verhandeln
Freihandel ja – aber bitte wesentlich besser gemacht: Die Verhandlungsführer der USA und EU müssen die Verhandlungsdokumente veröffentlichen und zu wesentlichen Verhandlungsthemen öffentliche Konsultationen ermöglichen.

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Um als gutes Beispiel für andere bilaterale oder künftige internationale Handelsabkommen zu dienen, müssen sich die Verhandlungen an der jeweils besten Praxis orientieren und dürfen keine Abwärtsspirale für Umwelt- und Verbraucherschutz einläuten.

2. Keine Datenhierarchie mit der EU-Datenschutzverordnung
Daten europaweit wirksam schützen: Noch gibt es kein einheitliches europäisches Datenschutzrecht und keine wirksamen Sanktionen für Unternehmen bei Datenschutzverstößen. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung muss der Datenschutz einheitliche Mindeststandards gewährleisten. Sie muss für alle Unternehmen gelten, die in Europa Geschäfte machen – unabhängig davon, wo sich die Datenserver befinden. Eine Unterscheidung zwischen wichtigen und weniger relevanten Daten darf die Verordnung nicht vorsehen.

3. Netzneutralität gesetzlich absichern
Keine Zweiklassengesellschaft im Internet: Der Breitbandanschluss ist eine wichtige Vorbedingung für Informations-, Meinungs- und Medienfreiheit sowie für gute Arbeitsbedingungen. Es nicht akzeptabel, wenn die Übertragungsqualität und Verfügbarkeit von Internetinhalten und -diensten von der Größe des Geldbeutels der Nutzer oder der Marktmacht des Diensteanbieters abhängig sind.

4. Verbandsklagebefugnis für besseren Datenschutz erweitern
Erweiterte Klagebefugnis für mehr Schutz der Verbraucherdaten: Um Daten besser schützen zu können, muss das Unterlassungsklagengesetz so erweitert werden, dass Verbraucherorganisationen gegen Verstöße von Unternehmen gegen den Datenschutz vorgehen können. Die Klagebefugnis muss an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden, um den Schutz der Verbraucherdaten durchsetzen zu können.

5. Faire Energiewende
Nachhaltige und faire Strom- und Heizkosten: Die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden bisher über den Strompreis auf die Verbraucher umgelegt. Das verschärft soziale Schieflagen und bringt die Akzeptanz der Energiewende in Gefahr. Deshalb müssen Kosten nicht ausschließlich über den Strompreis, sondern auch aus Steuermitteln finanziert werden. Die Finanzierung der steuerlichen Absetzbarkeit für Sanierungsmaßnahmen darf nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

6. Kleinanleger besser schützen
Keine Werbung für Graumarktprodukte: Der aktuelle Entwurf für ein Kleinanlegerschutzgesetz ist bereits löchrig aufgeweicht. Während die Bundesminister Heiko Maas und Wolfgang Schäuble ursprünglich noch eine klare Begrenzung der Werbung für Graumarktprodukte auf Wirtschaftsmedien vorgesehen hatten, soll sie nun wieder uneingeschränkt erlaubt sein. Will man Anleger wirksam schützen, muss der Vertrieb hochriskanter Graumarktanlagen, die nur für einen sehr engen Anlegerkreis überhaupt geeignet sind, beschränkt werden. Dies muss bis zur Verabschiedung des Gesetzes im nächsten Jahr angepasst werden.

7. Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung
Immobilienverkauf ohne böse Überraschung: Beim Verkauf einer finanzierten Immobilie wird in aller Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die häufig von Banken überhöht verlangt wird. Die Umsetzung der EU-Wohnimmobiliendarlehensrichtlinie bietet 2015 die Chance, für die Bemessung der Vorfälligkeits¬entschädigung endlich klare Regeln festzulegen. Als Schutz vor existenzgefährdenden Vorfälligkeitsentschädigungen sollte die Höhe auf fünf Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Darlehensbetrages begrenzt werden.

8. Lebensmitteln verbraucherfreundlich kennzeichnen
Was drin ist muss auch drauf stehen: Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) hat 2014 Verbesserungen bei der Pflichtkennzeichnung gebracht. Eine konsequente und verbrauchergerechte Information ist durch sie noch nicht gewährleistet. Dazu bedarf es Nachbesserungen im Sinne der Verbraucher: einer verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch als Zutat in verarbeiteten Lebensmitteln, ein aktives Vorgehen gegen Verbrauchertäuschung sowie eine Ampel mit Zutatenangaben auf den Verpackungen. Die EU muss sich dafür einsetzen, dass Lebensmitteln mit Eigenschaften wie „regionale Produktion“ und „mehr Tierschutz“ klar gekennzeichnet sind.

9. Versicherte der Krankenkassen langfristig entlasten
Faire Kostenteilung: Ab 2015 sinken die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Zugleich wird der Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent eingefroren. Perspektivisch werden bei Kostensteigerungen also die Beiträge der Versicherten einseitig steigen. Deshalb ist die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung wichtig, mindestens aber eine Begrenzung der Arbeitnehmerbeiträge. Auch in der privaten Krankenversicherung müssen die Kosten gedeckelt werden, wenn Beiträge die Leistungsfähigkeit der Verbraucher übersteigen.

10. Kostenlose Schlichtungsverfahren
Außergerichtliche Streitbeilegung: Bei Streitigkeiten zum Beispiel mit einem Internethändler, Reiseanbieter oder Handwerker sollten Unternehmen gesetzlich angehalten werden, sich auf Wunsch des Verbrauchers einem Schlichtungsverfahren zu unterziehen. Hierfür müssen bundesweit unabhängige und unparteiische Schlichtungsstellen eingerichtet werden, an die sich Verbraucher kostenlos wenden können.
Autor: red

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