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Di, 15:17 Uhr
02.12.2014

Mit Fahne in Nordhausen unterwegs

In den zurückliegenden Tagen häufen sich die Meldungen über Fahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinter das Steuer setzen...


In der Nacht zum Dienstag geriet kurz nach ein Uhr ein 26-Jähriger in eine Verkehrskontrolle auf der Bochumer Straße.

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Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,94 Promille. Ihm wurde zur Beweissicherung im Klinikum eine Blutprobe entnommen.

Ebenfalls zur Blutentnahme musste ein 33-jähriger Autofahrer. Er war am Montag kurz nach 19 Uhr in eine Verkehrskontrolle geraten. Ein Drogenvortest verlief bei ihm positiv und zeigte den Genuss von Amphetaminen an. Dem Fahrer wurde für die Dauer von 24 Stunden das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.
Autor: red

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Kommentare
Peter59
02.12.2014, 16:21 Uhr
Hoffentlich kein Schema....
Diese Spezies wohnt über meinen Eltern:
Quadfahrer, Alkoholiker, nicht gerade arbeitssam....
Fahrerlaubnis entzogen, trotzdem mehrfach schwarz gefahren und mal wieder ohne Fleppe und mit Alk im Blut erwischt.... Was passiert eigentlich, wenn diese Klientel einen Unfall baut? Man bleibt auf seinen Kosten sitzen. Solche Wiederholungstäter gehören weggesperrt als tickende Zeitbombe (und nicht nur im Straßenverkehr). Ab in die Klapse und nie wieder rausgelassen.
Eh' der Aufschrei wieder kommt, es geht nicht um Hartz IV, sondern um unverbesserliche Idioten im Straßenverkehr. Die gibt es auch in allen Bevölkerungsschichten.
Peter Wilhelm
geloescht.otto
03.12.2014, 08:09 Uhr
nicht nur in Nordhausen
sind diese "autofahrenden" Trinker unterwegs. In allen Orten, in denen es Getränkestützpunkte gibt die fast schon zur Gaststätte ausgebaut sind, manche sogar mit Biergarten und Garagenkneipe!!
Leider wird von den Ordnungshütern, obwohl dieses bekannt ist, nichts unternommen.
Aber der dort trinkende Gast muss mit dem Auto kommen, denn laufen können manche nach dem Trinken nicht mehr!!
Wolfi65
03.12.2014, 08:39 Uhr
So muss es sein
Kandidat eins sorgt sich um seine Regressansprüche. Ihm soll gesagt sein, dass in so einem Falle die eigene Vollkasko dafür aufkommt, ohne dass man zurückgestuft wird. Ist mir selbst schon einmal passiert, dass mein Gegenüber nicht versichert war. Kandidat zwei sorgt sich um die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr. Die wird es niemals geben. Des weiteren Fahre ich jetzt selbst schwarz, weil ich die schweren Einkaufstüten nicht zu Fuß tragen möchte. Aber das nur am Rande. Und es geht prima. Keine lästigen Versicherungs- und Steuerzahlungen. Dann kommt noch die PKW Maut dazu. Nö ich bin doch nicht blöd und lasse mich abziehen. Es geht doch auch so prima.
Peter59
03.12.2014, 12:28 Uhr
Unverständlich....
Wolfi 65
Öffentlichmachung eines Straftatbestandes und wenn nicht, dann Irreführung von Ermittlungsbehörden, wie blöde ist das denn???
geloescht.otto
03.12.2014, 12:59 Uhr
an Wolfi65
danke für Ihre Unterstützung, leider kann ich mich gegen Ihre Hilfe und Belehrung nicht wehren, aber Dummschwätzer gibt es überall, leider.
Vielleicht greifen unsere Ordnungshüter Ihren Kommentar auf, ich hoffe es. Bitte verschonen Sie mich mit einer Antwort, danke dafür.
Wolfi65
03.12.2014, 14:41 Uhr
Ich nehme Ihre Beleidigungen zur Kenntnis @OTTO
aber ich wünsche Ihnen und den benannten Ordnungshütern selbstverständlich auch eine schöne Zeit.
Und nicht wieder in den Spiegel schauen. Dort kann man sich schnell wiedererkennen..... :-)
Janko
03.12.2014, 15:00 Uhr
lieber peter59, lieber otto
ich nehme an, Sie sind neu auf der nnz und sind daher noch nicht mit wolfi65 bekannt. daher mein tipp, anschließend halte ich mich auch wieder zurück: gar nicht drauf eingehen. oder, auf internet-neudeutsch: don't feed the trolls. nehmen Sie ihn einfach als anschauliches beispiel für alkoholismus-folgeerscheinungen.
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Anmer. d. Red.: Die Diskussion ist beendet.
alterNeunordhäuser
03.12.2014, 15:30 Uhr
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