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Mi, 10:47 Uhr
15.10.2014

Hinweis für Fernreisende

Für den Fernverkehr der Deutschen Bahn gilt seit heute Morgen Betriebsbeginn ein besonderer Fahrplan. Grund dafür ist der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer. Die GDL hat angekündigt, heute ab 14 Uhr für 14 Stunden bundesweit in den Ausstand zu treten...

Mit einem eingeschränkten Fahrplan versucht die DB, heute so viele Reisende wie möglich ans Ziel zu bringen. Um zu verhindern, dass zahlreiche IC-, EC- und ICE-Züge durch außerplanmäßiges Abstellen auf Zwischenhalten nicht für den Betriebsstart am Donnerstagmorgen zur Verfügung stehen, verbleiben diese in ihren Startbahnhöfen. So sollen die Auswirkungen für die Kunden möglichst gering gehalten werden. Nach Streikende sollen die Züge möglichst rasch wieder nach Fahrplan verkehren können.

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Informationen zu den gültigen Zugverbindungen sind unter www.bahn.de/liveauskunft sowie in der Liveauskunft der App DB Navigator und von m.bahn.de abrufbar. Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer unter 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) hat die DB ab sofort wieder die kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33 geschaltet. Informationen sind auch unter www.bahn.de/aktuell oder unter m.bahn.de abrufbar. Im Nahverkehr werden die Informationen schrittweise in die Informationssysteme eingepflegt, sobald bekannt ist, ob der Zug verkehren kann oder ausfällt.

Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum, in den DB Agenturen oder das Online - Kontaktformular auf bahn.de kostenlos erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen.

In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes-Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.
Autor: red

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