Mi, 10:12 Uhr
15.10.2014
Kostenfalle "Gratis"-Spiele
Beliebte Handy-Spiele beginnen meist gratis. Wer aber schnell voran-kommen will, muss virtuelle Güter kaufen und dafür auch zahlen. Genau das ist das Problem für viele Eltern, deren Kinder im Spiele-Wahn hunderte Euro verzocken. Selbst die Kreditkarte der Eltern scheint kein Tabu...
Spaß haben und dran bleiben das wollte auch der elfjährige Justin K.* aus Westthüringen. Damit er jedoch bei einem beliebten Gratis-Computer-Spiel in den Ferien voran kam, wurden ihm immer wieder virtuelle Juwelen angeboten, die das Leben erleichtern. So etwas kostet: mal 1,79 aber auch schon mal 44,99 . Wie es ihm zu bezahlen gelang? Ganz einfach, denn auf dem Tablet seiner Eltern, mit dem Justin spielte, waren auch deren Kreditkartendaten hinterlegt. Die Eltern hatten zwar das Spielen an sich erlaubt, diesen Juwelenkäufen hätten sie aber niemals zugestimmt und fielen deshalb aus allen Wolken, als sie eine Kreditkartenabrechnung von über 3.000 erhielten, die Justin in Juwelen und andere virtuelle Güter als sogenannte In-App-Käufe investiert hatte.
Solche Spiele überlassen nichts dem Zufall. Ganz gezielt werden Anreize geschaffen, um zum Weitermachen zu animieren, Kinder sind hier besonders gefährdet, urteilt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen. Wer Erfolg haben will, lässt sich treiben und verführen, denn wer einmal im Spiel ist, möchte auch die nächsten Level erreichen und das möglichst schnell. Wer will schon als Verlierer dastehen?
Dank der Intervention der Verbraucherzentrale Thüringen, ging der Fall für Justin und seine Eltern doch noch glimpflich aus: In der Beratungsstelle Bad Salzungen gelang es der Beraterin den Schaden erheblich zu minimieren.
Die Verbraucherzentrale Thüringen nimmt diesen Fall jedoch zum Anlass, um Eltern auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. Sie sollten sich für die Computer- und Handyspielen ihrer Kinder interessieren und mit den Einstellungen, insbesondere für Bezahlfunktionen, beschäftigen.
Eltern, die Unterstützung in konkreten Fällen benötigen und zu diesen Probleme Fragen haben, können sich an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten gibt es im Internet unter www.vzth.de oder Telefon 0361 55514-0
Für weitere Informationen:
Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht, Tel.: 0361 55514-16 (interne Telefonnummer, bitte nicht veröffentlichen)
* Name geändert
Autor: redSpaß haben und dran bleiben das wollte auch der elfjährige Justin K.* aus Westthüringen. Damit er jedoch bei einem beliebten Gratis-Computer-Spiel in den Ferien voran kam, wurden ihm immer wieder virtuelle Juwelen angeboten, die das Leben erleichtern. So etwas kostet: mal 1,79 aber auch schon mal 44,99 . Wie es ihm zu bezahlen gelang? Ganz einfach, denn auf dem Tablet seiner Eltern, mit dem Justin spielte, waren auch deren Kreditkartendaten hinterlegt. Die Eltern hatten zwar das Spielen an sich erlaubt, diesen Juwelenkäufen hätten sie aber niemals zugestimmt und fielen deshalb aus allen Wolken, als sie eine Kreditkartenabrechnung von über 3.000 erhielten, die Justin in Juwelen und andere virtuelle Güter als sogenannte In-App-Käufe investiert hatte.
Solche Spiele überlassen nichts dem Zufall. Ganz gezielt werden Anreize geschaffen, um zum Weitermachen zu animieren, Kinder sind hier besonders gefährdet, urteilt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen. Wer Erfolg haben will, lässt sich treiben und verführen, denn wer einmal im Spiel ist, möchte auch die nächsten Level erreichen und das möglichst schnell. Wer will schon als Verlierer dastehen?
Dank der Intervention der Verbraucherzentrale Thüringen, ging der Fall für Justin und seine Eltern doch noch glimpflich aus: In der Beratungsstelle Bad Salzungen gelang es der Beraterin den Schaden erheblich zu minimieren.
Die Verbraucherzentrale Thüringen nimmt diesen Fall jedoch zum Anlass, um Eltern auf diese Gefahr aufmerksam zu machen. Sie sollten sich für die Computer- und Handyspielen ihrer Kinder interessieren und mit den Einstellungen, insbesondere für Bezahlfunktionen, beschäftigen.
Eltern, die Unterstützung in konkreten Fällen benötigen und zu diesen Probleme Fragen haben, können sich an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Informationen zu Adressen und Öffnungszeiten gibt es im Internet unter www.vzth.de oder Telefon 0361 55514-0
Für weitere Informationen:
Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht, Tel.: 0361 55514-16 (interne Telefonnummer, bitte nicht veröffentlichen)
* Name geändert
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.