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Mo, 14:13 Uhr
25.08.2014

Prozess im Oktober

Ein Fahrdienstleiter und ein ein Weichensteller müssen sich ab dem 6. Oktober vor dem Nordhäuser Amtsgericht verantworten. Sie sollen Schuld sein an einem Zugunglück vor drei Jahren in Bleicherode...


Den beiden Angeklagte legt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion sowie fahrlässige Körperverletzung vor.

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Am 21. September 2011 soll bei dem Unglück im Bahnhof Bleicherode-Ost ein Lokführer verletzt worden sein. Der bei den Unglück und den Folgen entstandene Schaden beläuft sich der Anklageschrift zufolge auf nahezu zehn Millionen Euro.

Wie aus den langwierigen Ermittlungen hervorging, soll der Fahrdienstleiter bei seinem Dienst unter Einfluss von Alkohol gestanden haben. Er soll ein Gleis freigegeben haben, obwohl dort bereits ein Güterzug stand. Der hatte unter anderem gefährliche Chemikalien geladen. Als die Züge zusammenstießen explodierte ein Kesselwagen. Einzelheiten finden Sie ausführlich im nnz-Archiv.

Bislang sind für den Prozess zwei Verhandlungstage vorgesehen.
Autor: red

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Kommentare
Von um die Ecke
25.08.2014, 14:51 Uhr
Wird auch Zeit..
Hat ja nun lange genug gedauert, daß, das Verfahren endlich eröffnet wird.
venga
25.08.2014, 19:05 Uhr
Prozess
3 Jahre sind schon eine verdammt lange Zeit.

Es soll nun endlich Recht gesprochen werden..........
Boris Weißtal
25.08.2014, 23:23 Uhr
Amtsgericht? Dass ich nicht lache!
Ein Nichtvorbestrafter erhält vor einem Amtsgericht in Deutschland fast niemals eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Wer vorsätzlich betrunken ein Bahnstellwerk bedient, hätte auch hunderte Menschen töten können. Hier hat die Staatsanwaltschaft mit der Wahl des Gerichtes bereits die Bewährungsstrafe festgelegt. Allein die große Strafkammer des Landgerichtes wäre angemessen gewesen. Nur die können das Strafmaß ausschöpfen: von lebenslang bis Freispruch, denn vorverurteilen möchte ich niemanden. Doch die Wahl des Gerichtes ist ein trauriger Witz!
Wolfi65
26.08.2014, 10:58 Uhr
Das kann man so oder so sehen
Ein Amtsgericht kann eine Freiheitsstrafe bis 4 Jahren und Geldstrafen bis 10.000 Euro verhängen.
Bei höheren zu erwartenden Strafrahmen sind die Landgerichte zuständig.
Es ist in diesem Falle wohl schon zu einem Diel mit der Staatsanwaltschaft durch ein Geständnis gekommen.
Die 9 Millionen Sachschaden wird wohl der/die Beschuldigten aus ihrer Privatschatulle nicht bezahlen können.
Eine Diensthaftpflichtversicherung wird wohl die Zahlung wegen des Alkoholes des Fahrdienstleiters zumindest als Grobfahrlässig ansehen und somit nicht leisten.
Da ist wohl wieder der Steuerzahler in der Pflicht?!
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