Sa, 09:49 Uhr
02.08.2014
Recht ohne Grenzen
Das Recht kannte im Mittelalter keine Landesgrenzen und die Mehrheit der Bevölkerung konnte nicht lesen: Das Burger Landrecht – Band 30 der Harz-Forschungen zu Fragen des Landrechts ist jetzt erschienen...
Der Harz-Verein für Geschichte und Altertumskunde hat den Band 30 der Harz-Forschungen unter dem Titel Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld. Zur Geschichte der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter von Rügen bis Niederösterreich herausgegeben.
Der Band, der von Dr. Dieter Pötschke, Prof. Dr. Gerhard Lingelbach von der Universität Jena und Dr. Bernd Feicke unter Mitarbeit von Ulrich Dieter Oppitz herausgegeben wurde, geht in seiner Bedeutung aber weit über den Harzraum und seine Umgebung hinaus, da das Recht im Mittelalter keine Landesgrenzen kannte.
Die für Rechtsfragen zuständige Fachkommission des in Wernigerode ansässigen Harz-Vereins hatte sich in ihren Jahrestagungen bisher ausführlich mit thüringischen Landesordnungen, Stadtrechten und Statuten (u. a. auch Nordhausen und Mühlhausen), den erzstiftischen und insbesondere mansfeldischen Geschichtsquellen, mit Rechtsymbolen wie Prangern und Rolanden und dem im Harzraum verbreiteten Goslarer Stadtrecht beschäftigt. Nun ging es um Landrechte, wie sie z. B. die Flamen einst in der Goldenen Aue besaßen.
Ausgangspunkt war die Bitte der Rolandstadt Burg bei Magdeburg an den Harz-Verein, zu helfen, der in ihrem Archiv aufbewahrten kostbaren Handschrift des Burger Landrechts aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts auf einer internationalen Tagung eine gebührende Aufmerksamkeit in der Landschaft der deutschsprachigen Landrechte des Mittelalters zu verschaffen.
Cover (Foto: Verlag) Daher befassen sich 6 Aufsätze in dem Band mit dem Burger Landrecht und in weiteren Aufsätzen werden Vergleiche von Rügen über Magdeburg, Thüringen bis nach Niederösterreich gezogen. Es werden die Grafen von Mansfeld als Vorsitzende königlicher Landdinge ebenso behandelt wie das auch im Harzraum verbreitete Magdeburger Recht und der Sachsenspiegel. Die beiden Vorträge über thüringische Landesordnungen und die Rechte, die flämische Siedler aus ihrer Heimat in die Goldene Aue mitbrachten, werden später ergänzend in der Harz-Zeitschrift 2015 erscheinen.
Mit dem nun vorliegenden Band 30 hat der Harz-Verein einen wichtigen Baustein zur deutschen Rechtsgeschichte vorgelegt – immer mit dem Fokus Harz und Umgebung. Die Drucklegung des Bandes wurde vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt gefördert, dem daher ein besonderer Dank gilt.
Die beiden Mitherausgeber Prof. Gerhard Lingelbach und Dr. Dieter Pötschke werden auf Einladung des Goslarer Geschichtsvereins in einer ab Herbst 2014 beginnenden Vortragsreihe Vorträge zur Verbreitung des Goslarer Stadtrechtes in den Harzstädten halten.
Bernd Feicke, Gerhard Lingelbach und Dieter Pötschke, Hrsg.: Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld. Zur Geschichte der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter von Rügen bis Niederösterreich. Harz-Forschungen Bd. 30, 2014, ISBN 978-3-86732-185-3, 256 S., 35 Abb., 17,0 x 24,0 cm, 22 Schwarzweiß- u. 13 Farbabb., Broschur, Bezug über den Buchhandel oder www.lukasverlag.com
Autor: redDer Harz-Verein für Geschichte und Altertumskunde hat den Band 30 der Harz-Forschungen unter dem Titel Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld. Zur Geschichte der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter von Rügen bis Niederösterreich herausgegeben.
Der Band, der von Dr. Dieter Pötschke, Prof. Dr. Gerhard Lingelbach von der Universität Jena und Dr. Bernd Feicke unter Mitarbeit von Ulrich Dieter Oppitz herausgegeben wurde, geht in seiner Bedeutung aber weit über den Harzraum und seine Umgebung hinaus, da das Recht im Mittelalter keine Landesgrenzen kannte.
Die für Rechtsfragen zuständige Fachkommission des in Wernigerode ansässigen Harz-Vereins hatte sich in ihren Jahrestagungen bisher ausführlich mit thüringischen Landesordnungen, Stadtrechten und Statuten (u. a. auch Nordhausen und Mühlhausen), den erzstiftischen und insbesondere mansfeldischen Geschichtsquellen, mit Rechtsymbolen wie Prangern und Rolanden und dem im Harzraum verbreiteten Goslarer Stadtrecht beschäftigt. Nun ging es um Landrechte, wie sie z. B. die Flamen einst in der Goldenen Aue besaßen.
Ausgangspunkt war die Bitte der Rolandstadt Burg bei Magdeburg an den Harz-Verein, zu helfen, der in ihrem Archiv aufbewahrten kostbaren Handschrift des Burger Landrechts aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts auf einer internationalen Tagung eine gebührende Aufmerksamkeit in der Landschaft der deutschsprachigen Landrechte des Mittelalters zu verschaffen.
Cover (Foto: Verlag) Daher befassen sich 6 Aufsätze in dem Band mit dem Burger Landrecht und in weiteren Aufsätzen werden Vergleiche von Rügen über Magdeburg, Thüringen bis nach Niederösterreich gezogen. Es werden die Grafen von Mansfeld als Vorsitzende königlicher Landdinge ebenso behandelt wie das auch im Harzraum verbreitete Magdeburger Recht und der Sachsenspiegel. Die beiden Vorträge über thüringische Landesordnungen und die Rechte, die flämische Siedler aus ihrer Heimat in die Goldene Aue mitbrachten, werden später ergänzend in der Harz-Zeitschrift 2015 erscheinen.
Mit dem nun vorliegenden Band 30 hat der Harz-Verein einen wichtigen Baustein zur deutschen Rechtsgeschichte vorgelegt – immer mit dem Fokus Harz und Umgebung. Die Drucklegung des Bandes wurde vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt gefördert, dem daher ein besonderer Dank gilt.
Die beiden Mitherausgeber Prof. Gerhard Lingelbach und Dr. Dieter Pötschke werden auf Einladung des Goslarer Geschichtsvereins in einer ab Herbst 2014 beginnenden Vortragsreihe Vorträge zur Verbreitung des Goslarer Stadtrechtes in den Harzstädten halten.
Bernd Feicke, Gerhard Lingelbach und Dieter Pötschke, Hrsg.: Das Burger Landrecht und sein rechtshistorisches Umfeld. Zur Geschichte der Landrechte und ihrer Symbolik im Mittelalter von Rügen bis Niederösterreich. Harz-Forschungen Bd. 30, 2014, ISBN 978-3-86732-185-3, 256 S., 35 Abb., 17,0 x 24,0 cm, 22 Schwarzweiß- u. 13 Farbabb., Broschur, Bezug über den Buchhandel oder www.lukasverlag.com
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