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Mo, 13:44 Uhr
02.06.2014

Darf "Christoph 37" noch landen?

Diese Frage stellt sich in Nordthüringen in diesen Tagen. Hintergrund ist eine Verordnung aus dem Jahr 2012. Die Nordthüringer Online Zeitungen mit einer Antwort...

Im Anflug  (Foto: Michael Caspari) Im Anflug (Foto: Michael Caspari)

Die Verordnung mit der schicken Nummer 965/2012 regelt die Betriebsvorschriften für den Luftverkehr gewerblicher Art. Und zwar die für das Landen auf dem Gelände von Krankenhäusern.

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So müssen die Krankenhäuser gewährleisten, dass die Helikopter nicht nur steil nach oben, sondern auch schräg an- und abfliegen können. All dies basiert auf den Daten älterer Hubschrauber, die aber in Deutschland kaum noch eingesetzt werden. Trotzdem gilt die Verordnung ab Herbst dieses Jahres. Und unser "Christoph 37" ist schon gar kein "Alter".

Für den Landeplatz am Klinikum gibt es aus Sicht der Geschäftsleitung keine Probleme. Sie erklärt gegenüber der nnz: "Das Klinikum betreibt einen Hubschrauber-Sonderlandeplatz nach Paragraph 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Die Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 14. Januar 2009 liegt vor."
Autor: red

Kommentare
Harzer_jung
02.06.2014, 15.46 Uhr
zeitmaschine?
Hat da jemand einen Delorian? Oder eine sehr gute Glaskugel?

Eine Genehmigung aus dem Jahr 2009 ist ja nicht schlecht, aber die EU Verordnung von 2012 kann da bestimmt nicht berücksichtigt sein.
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