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Darf "Christoph 37" noch landen?

Montag, 02. Juni 2014, 13:44 Uhr
Diese Frage stellt sich in Nordthüringen in diesen Tagen. Hintergrund ist eine Verordnung aus dem Jahr 2012. Die Nordthüringer Online Zeitungen mit einer Antwort...

Im Anflug  (Foto: Michael Caspari) Im Anflug (Foto: Michael Caspari)

Die Verordnung mit der schicken Nummer 965/2012 regelt die Betriebsvorschriften für den Luftverkehr gewerblicher Art. Und zwar die für das Landen auf dem Gelände von Krankenhäusern.

So müssen die Krankenhäuser gewährleisten, dass die Helikopter nicht nur steil nach oben, sondern auch schräg an- und abfliegen können. All dies basiert auf den Daten älterer Hubschrauber, die aber in Deutschland kaum noch eingesetzt werden. Trotzdem gilt die Verordnung ab Herbst dieses Jahres. Und unser "Christoph 37" ist schon gar kein "Alter".

Für den Landeplatz am Klinikum gibt es aus Sicht der Geschäftsleitung keine Probleme. Sie erklärt gegenüber der nnz: "Das Klinikum betreibt einen Hubschrauber-Sonderlandeplatz nach Paragraph 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Die Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 14. Januar 2009 liegt vor."
Autor: red

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