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Do, 12:19 Uhr
22.05.2014

Bundesregierung stärkt Anlegerschutz

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und der Bundesminister für Verbraucherschutz Heiko Maas haben heute in Berlin ein gemeinsames Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Anlegerschutz am Grauen Kapitalmarkt vorgestellt...


Neben einer schärferen Regulierung von Graumarktprodukten und deren Vertrieb betonen beide Minister die Notwendigkeit, die staatliche Finanzaufsicht mit einer unabhängigen Marktbeobachtung durch die Verbraucherzentralen zu unterstützen und einen Finanzmarktwächter aufzubauen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Initiative und fordert eine entschlossene Umsetzung der Ankündigungen.

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„Angesichts vielfältiger Probleme von Verbrauchern im Finanzmarkt muss der Aufbau einer unabhängigen Marktbeobachtung jetzt oberste Priorität haben“, fordert Klaus Müller, Vorstand des vzbv. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung bereits angekündigt, die bestehenden Verbraucherorganisationen mit einer solchen Marktwächterfunktion zu beauftragen. Maas und Schäuble haben das Vorhaben jetzt erstmals öffentlich konkretisiert und eine Verbindung von staatlicher Finanzaufsicht und Sensorfunktion der Verbraucherzentralen in Aussicht gestellt.

Transparenz hilft vor allem Experten

Die angekündigten Maßnahmen zielen dabei vor allem auf verbesserte Informationen bei Graumarktprodukten ab. Durch mehr und detailliertere Informationen sollen Schneeballsysteme und personelle Verflechtungen im Umfeld von Anbietern frühzeitig erkannt sowie durch wirtschaftliche Daten die Leistungsfähigkeit von Anbietern besser bewertet werden können. „Ein Mehr an Informationen im Grauen Kapitalmarkt ist gut. Klar ist allerdings auch, dass Verbraucher diese zusätzlichen Informationen nicht für ihre Anlageentscheidung nutzen können“, sagt Müller. Es handele sich vor allem um eine verbesserte Transparenz für Experten, von der Verbraucher maximal mittelbar profitieren können.

Auch der Vertrieb von Graumarktprodukten soll stärker reguliert werden. So soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Befugnisse erhalten, anlassbezogen Werbeverbote und Vertriebsbeschränkungen zu erlassen. Verbrauchern werden häufig durch verzerrende und beschönigende Aussagen in Werbung und Verkauf ungeeignete Produkte verkauft. „Das anlassbezogene Verbot irreführender Werbung geht in die richtige Richtung. Letztlich brauchen wir aber ein generelles Verbot des aktiven Vertriebs von Graumarktprodukten“, sagt Müller.

Keine Enthaftung durch Unterschrift des Verbrauchers

Nicht akzeptabel ist aus Sicht des vzbv, dass aufsichtsrechtliche Maßnahmen, wie die Verhängung von Bußgeldern, nicht zwingend, sondern nur optional öffentlich gemacht werden sollen. „Wenn sich Unternehmen, die das Geld von Kleinanlegern einsammeln, nicht an die Regeln halten, muss die BaFin verpflichtet sein, das öffentlich zu machen“, sagt Müller.

Auch der Vorschlag der beiden Minister, dass Verbraucher im Direktvertrieb das Vermögensanlageninformationsblatt unterzeichnen müssen, das mit einem verschärften Risikohinweis versehen werden soll, stößt auf Kritik des vzbv. Mit einer solchen Unterschrift würden Verbraucher den Vertrieb aus der Haftung entlassen. Dass sie die Risiken und Konsequenzen der Anlageentscheidung verstehen und umfassend darüber informiert worden sind, sei nicht gewährleistet.

Müller sieht die Gefahr, dass das Informationsblatt Verbrauchern zur Unterschrift untergeschoben wird: „Mit einer solchen Haftungsfreizeichnung für den Vertrieb macht es sich die Regierung zu leicht. Das Informationsblatt darf nicht der Entlastung des Beraters dienen, sondern allein der Information des Verbrauchers.“
Autor: red

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