eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 17:47 Uhr
02.04.2014

JU für das späte Public Viewing

Die Bundesregierung hat eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen im Freien beschlossen. Damit ist sogenanntes "Public Viewing" während der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 auch für späte Spiele möglich...


Wie schon im Ticker der nnz aus dem Hauptausschuss berichtet, können auch die Fußballspiele am Austragungsort Brasilien geguckt werden, die nach 22 Uhr beginnen. Da es sich bei der Fußball-WM um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, gelten – wie schon für drei vorherige Fußballwelt- und Europa-Meisterschaften – Ausnahmeregelungen.

„Gerade durch die Begrenzung der Freiluftveranstaltungen vom Landratsamt in Nordhausen, kann durch diese Ausnahmeregelung der Bundesregierung, nun in der Stadt 'live' die Übertragung der Fußball-Weltmeisterschaft auf Großleinwänden verfolgt werden. Diese Regelung ist ein Erfolg für alle Fußball-Fans“, so Chris Schröder, der JU Kreisvorsitzende

Abschließend appelliert die JU in diesem Zusammenhang auch an die zuständigen Stellen im Landratsamt, die zu Beginn des Jahres in Kraft getretene Verfügung hinsichtlich der Begrenzung von Freiluftveranstaltungen noch einmal zu überdenken.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)