Fr, 15:15 Uhr
07.03.2014
Grünschnittmobil rollt wieder
Vom 10. bis 22. März und vom 5. bis 17. Mai tourt das Grünschnittmobil durch den Landkreis. Von privaten Grundstücken und aus Kleingärten können hier Grünabfälle wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie pflanzliche Abfälle und Laub kostenlos entsorgt werden...
Der gesamte Tourenplan steht im Entsorgungskalender 2014. Das Grünschnittmobil hält in der Regel etwa eine halbe Stunde am jeweiligen Standort. Die Grünabfälle werden eigenständig in das Mobil geladen. Eine vorherige Ablagerung an der Sammelstelle ist nicht erlaubt. Der Baum- und Strauchschnitt darf nicht länger als 1,50 Meter sein und Bindematerial muss vorher entfernt werden.
Zeitgleich zur Tour des Grünschnittmobils sind die Brenntage. Diese sollten jedoch möglichst nur sehr eingeschränkt genutzt werden, empfiehlt das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes. Vom 15. März bis 15. Mai darf trockener Baum -und Strauchschnitt verbrannt werden, jedoch nicht überall. Das Verbrennen bleibt immer ein Ausnahmefall und unterliegt stets bestimmten Auflagen, die vom Gesetzgeber klar vorgegeben sind, sagt Abfallberater Hans-Georg Backhaus.
So seien vor allem territoriale und Witterungsbedingungen unbedingt zu beachten. Wenn es beispielsweise tagelang geregnet hat oder es ausgerechnet am Brenntag anfängt zu regnen, dann sollte man kein Feuer anzünden. Auch das vorherige Gespräch mit dem Nachbarn ist immer hilfreich, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Der Abfallberater erinnert nochmals daran, dass folgende Mindestabstände einzuhalten sind: 1,5 km zu Flugplätzen (Segelflugplatz Bielen, Hubschrauberlandeplatz am Südharz Klinikum), 50 m zu öffentlichen Straßen und Schienen, 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 15 m zu Gebäuden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung (z. B. Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä.) und 5 m zu Grundstücksgrenzen.
Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt, sollte sich in der Abfallberatung erkundigen. Ein grundsätzliches Brennverbot besteht an Sonn- und Feiertagen, also an Karfreitag (18. April), Ostersonntag und Ostermontag (20. und 21. April) und am 1. Mai. Im Luftkurort Neustadt/Harz ist das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt verboten.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft empfiehlt, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten und alternativ Grünabfall im eigenen Garten zu verwerten, die Biotonne, Laubsäcke und das Grünschnittmobil oder die Grünabfallkarte zu nutzen. Weitere Informationen in der Abfallberatung im Landratsamt, Telefon 03631 911 330 oder 346 und unter www.abfall-nordhausen.de.
Autor: redDer gesamte Tourenplan steht im Entsorgungskalender 2014. Das Grünschnittmobil hält in der Regel etwa eine halbe Stunde am jeweiligen Standort. Die Grünabfälle werden eigenständig in das Mobil geladen. Eine vorherige Ablagerung an der Sammelstelle ist nicht erlaubt. Der Baum- und Strauchschnitt darf nicht länger als 1,50 Meter sein und Bindematerial muss vorher entfernt werden.
Zeitgleich zur Tour des Grünschnittmobils sind die Brenntage. Diese sollten jedoch möglichst nur sehr eingeschränkt genutzt werden, empfiehlt das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes. Vom 15. März bis 15. Mai darf trockener Baum -und Strauchschnitt verbrannt werden, jedoch nicht überall. Das Verbrennen bleibt immer ein Ausnahmefall und unterliegt stets bestimmten Auflagen, die vom Gesetzgeber klar vorgegeben sind, sagt Abfallberater Hans-Georg Backhaus.
So seien vor allem territoriale und Witterungsbedingungen unbedingt zu beachten. Wenn es beispielsweise tagelang geregnet hat oder es ausgerechnet am Brenntag anfängt zu regnen, dann sollte man kein Feuer anzünden. Auch das vorherige Gespräch mit dem Nachbarn ist immer hilfreich, um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Der Abfallberater erinnert nochmals daran, dass folgende Mindestabstände einzuhalten sind: 1,5 km zu Flugplätzen (Segelflugplatz Bielen, Hubschrauberlandeplatz am Südharz Klinikum), 50 m zu öffentlichen Straßen und Schienen, 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 15 m zu Gebäuden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung (z. B. Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä.) und 5 m zu Grundstücksgrenzen.
Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt, sollte sich in der Abfallberatung erkundigen. Ein grundsätzliches Brennverbot besteht an Sonn- und Feiertagen, also an Karfreitag (18. April), Ostersonntag und Ostermontag (20. und 21. April) und am 1. Mai. Im Luftkurort Neustadt/Harz ist das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt verboten.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft empfiehlt, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten und alternativ Grünabfall im eigenen Garten zu verwerten, die Biotonne, Laubsäcke und das Grünschnittmobil oder die Grünabfallkarte zu nutzen. Weitere Informationen in der Abfallberatung im Landratsamt, Telefon 03631 911 330 oder 346 und unter www.abfall-nordhausen.de.


