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Do, 11:48 Uhr
06.03.2014

Vorausgefüllte Steuererklärung

Seit Jahresbeginn wird die Abgabe der elektronischen Steuererklärung vereinfacht. Den Bürgerinnen und Bürgern steht ein kostenloser Datenabruf zur Verfügung. Damit ist es möglich, neben Name, Adresse und Religionszugehörigkeit auch die Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzurufen...


„Nutzen Sie das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung. Damit verringert sich das mühsame Suchen der Belege. Zudem werden Eingabefehler vermieden, da die abgerufenen Daten einfach in die Einkommensteuererklärung übernommen werden können“, so Thüringens Finanzminister Wolfgang Voß.

Voraussetzungen für die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung sind die einmalige Registrierung am ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie die Anmeldung zum Belegabruf. Natürlich kann auch eine andere Person wie der Lebenspartner, ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bevollmächtigt werden, die Belege abzurufen und bei Erstellung der Einkommensteuererklärung zu verwenden.

Die Belege können angezeigt werden, sobald sie der Steuerverwaltung von den Arbeitgebern, den Versicherungen oder anderen zuständigen Stellen übermittelt wurden. Arbeitgeber und Versicherungen haben für die Übermittlung der Belege zur Einkommensteuererklärung eines Jahres Zeit bis zum 28. Februar des Folgejahres.

Die elektronische Steuererklärung ist in Thüringen weiter auf dem Vormarsch. Im Jahr 2013 haben 400.000 Steuerpflichtige ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Die ELSTER-Quote als Anteil der elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärungen stieg auf fast 60 Prozent. Thüringen gehört damit bundesweit zu den Spitzenreitern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.elster.de/Belegabruf.
Autor: red

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