Di, 15:50 Uhr
28.01.2014
200 Gehölze in Nordhausen geschädigt
Im Windlücker Weg und dem angrenzenden Weg zur Alten Ziegelei haben Unbekannte in den zurückliegenden Tagen massive Baum- und Gehölzschnitte vorgenommen, die beträchtliche Schäden am dortigen Bestand verursacht haben...
Betroffen sind rund 200 städtische Obstbäume darunter Jungbestände. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die das Naherholungsgebiet sehr schätzen, haben sich daraufhin bei der Stadtverwaltung gemeldet. Diese hat diesen Eingriff weder veranlasst noch geduldet.
Die Schäden sind erheblich. Die Schnitte wurden nicht nur illegal ausgeführt, sondern zugleich unfachmännisch sowie ohne Rücksicht auf den Habitus oder die physiologischen Erfordernisse von Bäumen. Äste und Kronenteile sind im Wesentlichen abgerissen oder herausgerissen worden. An den Folgen werden vor allem die betroffenen Jungbäume eingehen, weil auch große Hauptäste und Kronenteile abgesägt wurden.
Die Stadtverwaltung bittet um Mithilfe bei der Aufklärung dieses Sachverhaltes. Sie setzt dabei vorerst auf eine Selbstanzeige des Verursachers. Es handelt sich zum einen um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Naturschutzes und zum anderen im privatrechtlichen Sinn um eine Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums. Darüber hinaus bittet sie aus der Bevölkerung um Hinweise zum Verursacher.
Autor: redBetroffen sind rund 200 städtische Obstbäume darunter Jungbestände. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die das Naherholungsgebiet sehr schätzen, haben sich daraufhin bei der Stadtverwaltung gemeldet. Diese hat diesen Eingriff weder veranlasst noch geduldet.
Die Schäden sind erheblich. Die Schnitte wurden nicht nur illegal ausgeführt, sondern zugleich unfachmännisch sowie ohne Rücksicht auf den Habitus oder die physiologischen Erfordernisse von Bäumen. Äste und Kronenteile sind im Wesentlichen abgerissen oder herausgerissen worden. An den Folgen werden vor allem die betroffenen Jungbäume eingehen, weil auch große Hauptäste und Kronenteile abgesägt wurden.
Die Stadtverwaltung bittet um Mithilfe bei der Aufklärung dieses Sachverhaltes. Sie setzt dabei vorerst auf eine Selbstanzeige des Verursachers. Es handelt sich zum einen um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Naturschutzes und zum anderen im privatrechtlichen Sinn um eine Sachbeschädigung öffentlichen Eigentums. Darüber hinaus bittet sie aus der Bevölkerung um Hinweise zum Verursacher.