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Mi, 18:07 Uhr
18.12.2013

Noch nichts entschieden

Das gibt es die - diese Allgemeinverfügung. Sie sorgt in Nordhausen für viel Aufregung, weil sie angeblich Kultur behindert, Kulturschaffende geißelt und Nordhausen veröden lässt. Jetzt hat sich die Politik der Sache angenommen - mit dem Ergebnis, dass es noch keines gibt....


In den vergangenen Tagen gab es nochmals mehrere Gespräche zwischen der Stadt- und der Landkreisverwaltung zur Allgemeinverfügung, die die Freiluftveranstaltungen in der Nordhäuser Innenstadt regelt. Landrätin Birgit Keller und Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh sind sich darin einig, dass es bei dieser Verfügung, deren rechtlicher Hintergrund nicht zu beanstanden ist, darauf ankommt, die Interessen von Veranstaltern und deren Besuchern und Anwohnern und ihrem Recht auf Lärmschutz möglichst in Einklang zu bringen.

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Dazu wird es weitere Gespräche beider Verwaltungen geben müssen, da am heutigen Tag noch nicht in allen Punkten Einigung erzielt werden konnte. Denn obwohl es vor der ersten Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Frühjahr Gespräche beider Verwaltungen gab, zeigen die zahlreichen Proteste von Kulturschaffenden, dass es weiteren Handlungsbedarf gibt. „Das nehmen wir ernst“, so Landrätin Keller.

Die Allgemeinverfügung legt derzeit fest, dass ab 1. Januar Veranstalter ihre Freiluftveranstaltung für das Jahr 2014 im Landratsamt Nordhausen anzeigen können. Nicht jede Veranstaltung im Freien fällt automatisch unter die Allgemeinverfügung. Unter die Regelungen fallen nur Veranstaltungen, bei denen zu erwarten ist, dass die zulässigen Lärmgrenzwerte deutlich überschritten werden. Bei Freiluftveranstaltungen, bei denen dies nicht zu erwarten ist – wie beispielsweise das Osterfest auf dem Petersberg – ist auch keine Anzeige im Landratsamt erforderlich.

Ausreichend ist, wenn die Veranstaltung 14 Tage vorher angezeigt wird. Soweit Veranstalter Fragen dahingehend haben, ob beispielsweise ihre geplante Freiluftveranstaltung unter die Regelungen der Allgemeinverfügung fällt, können sie sich an die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes wenden (Telefon 03631 911 371). Empfohlen wird außerdem, dass die Veranstalter sich im ersten Schritt an die Grundstückseigentümer bzw. die Stadtverwaltung Nordhausen wenden, um aus deren Warte zu klären, ob die Freiluftveranstaltung genehmigt wird bzw. stattfinden kann.

Das Landratsamt wird eingegangene Anzeigen erst dann zählen, wenn die Stadt bzw. der Grundstückseigentümer die Freiluftveranstaltung genehmigt bzw. ihr zugestimmt hat. Nach der Allgemeinverfügung sind neben den traditionellen Festen wie zum Beispiel dem Rolands- und dem Altstadtfest, dem Jahrmarkt oder dem Campusfest zusätzlich noch 14 weitere lärmintensive Freiluftveranstaltungen im Innenstadtbereich möglich.

Wird der Regelungsbereich der Allgemeinverfügung maximal ausgeschöpft, können somit an 90 Tagen im Jahr die Lärmgrenzwerte überschritten werden. Zum Thema „Public Viewing“ hat nach Kenntnisstand des Landkreises der Bund inzwischen signalisiert, dass wieder eine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung erarbeitet werden soll. Damit wäre das „Public Viewing“ außerhalb der Festlegungen der Allgemeinverfügungen möglich.
Autor: red

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Kommentare
susi sorglos
19.12.2013, 19:02 Uhr
Tolle Nummer
Das ist ja wohl die volle Verarsche! Erst werden die für Kultur zuständigen im Landratsamt und Rathaus nicht einbezogen weil man wohl der Meinung ist das zur Chefsache erklären zu müssen und nun ein solches Statement. Gute Nacht Nordhausen.
BuergervonNordhausen
20.12.2013, 01:02 Uhr
Landrätin Keller ist immer alles wichtig - leider immer nur hinterher
Die Landrätin ist nicht nur modisch aus der Zeit gefallen, auch was den kulturellen Puls der Nordhäuser angeht, zeigt sie sich nicht auf der Höhe der Zeit. Erst verpasst sie den Nordhäusern den unsäglichen Streich mit der Allgemeinverfügung und nun, nachdem auch der Letzte bemerkt hat, was man da verbockt hat, ja dann nimmt sie die unüberhörbaren Stimmen des Widerstands "ernst" und findet mit ihrer Heizdeckenrhetorik warme Worte für den kalten Bürokraten-Unsinn.

Ein besonderes politisches Gespür für die Belange der Menschen, welches einen guten Kommunalpolitiker kennzeichnet,liegt der Landrätin offensichtlich nicht im Blut. Treffsicher ist die Vegetarierin hingegen, und das ist nicht gerade tierlieb, beim Schießen von Böcken: Angedrohter Ausstieg bei der HSB-rausgekommen für die Nordhäuser ist außer viel Unruhe nichts,weiße Luxuslimousine mit Chauffeur zur täglichen Fahrt 300 m auf Arbeit-wenigstens kennt nach diesem Artikel der Chauffeur die Telefonnummer des Immissionsschutzamtes, Mehrzweckhalle in Ellrich-die Ellricher haben gesagt was viele denken: man fühlt sich verschaukelt. Und trotz der Zahlen im Haushalt, die so tiefrot sind wie das Banner ihrer Partei, schließt sie nun auch noch das gesamte Landratsamt über die Feiertage, einschließlich des Straßenverkehrsamtes, und schenkt den Angestellten die vom Steuerzahler teuer finanzierte Arbeitszeit. Das ist wohl der angekündigte Bürgerservice a la Frau Keller. Toll! Etwas Positives hat das Ganze aber aus ihrer Sicht: Zumindest hat sie auf diese Weise etwas von der Ruhe im Landratsamt, die sie mit der Allgemeinverfügung der ganzen Stadt verordnen wollte.
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