nnz-online

Noch nichts entschieden

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 18:07 Uhr
Das gibt es die - diese Allgemeinverfügung. Sie sorgt in Nordhausen für viel Aufregung, weil sie angeblich Kultur behindert, Kulturschaffende geißelt und Nordhausen veröden lässt. Jetzt hat sich die Politik der Sache angenommen - mit dem Ergebnis, dass es noch keines gibt....


In den vergangenen Tagen gab es nochmals mehrere Gespräche zwischen der Stadt- und der Landkreisverwaltung zur Allgemeinverfügung, die die Freiluftveranstaltungen in der Nordhäuser Innenstadt regelt. Landrätin Birgit Keller und Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh sind sich darin einig, dass es bei dieser Verfügung, deren rechtlicher Hintergrund nicht zu beanstanden ist, darauf ankommt, die Interessen von Veranstaltern und deren Besuchern und Anwohnern und ihrem Recht auf Lärmschutz möglichst in Einklang zu bringen.

Dazu wird es weitere Gespräche beider Verwaltungen geben müssen, da am heutigen Tag noch nicht in allen Punkten Einigung erzielt werden konnte. Denn obwohl es vor der ersten Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im Frühjahr Gespräche beider Verwaltungen gab, zeigen die zahlreichen Proteste von Kulturschaffenden, dass es weiteren Handlungsbedarf gibt. „Das nehmen wir ernst“, so Landrätin Keller.

Die Allgemeinverfügung legt derzeit fest, dass ab 1. Januar Veranstalter ihre Freiluftveranstaltung für das Jahr 2014 im Landratsamt Nordhausen anzeigen können. Nicht jede Veranstaltung im Freien fällt automatisch unter die Allgemeinverfügung. Unter die Regelungen fallen nur Veranstaltungen, bei denen zu erwarten ist, dass die zulässigen Lärmgrenzwerte deutlich überschritten werden. Bei Freiluftveranstaltungen, bei denen dies nicht zu erwarten ist – wie beispielsweise das Osterfest auf dem Petersberg – ist auch keine Anzeige im Landratsamt erforderlich.

Ausreichend ist, wenn die Veranstaltung 14 Tage vorher angezeigt wird. Soweit Veranstalter Fragen dahingehend haben, ob beispielsweise ihre geplante Freiluftveranstaltung unter die Regelungen der Allgemeinverfügung fällt, können sie sich an die Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes wenden (Telefon 03631 911 371). Empfohlen wird außerdem, dass die Veranstalter sich im ersten Schritt an die Grundstückseigentümer bzw. die Stadtverwaltung Nordhausen wenden, um aus deren Warte zu klären, ob die Freiluftveranstaltung genehmigt wird bzw. stattfinden kann.

Das Landratsamt wird eingegangene Anzeigen erst dann zählen, wenn die Stadt bzw. der Grundstückseigentümer die Freiluftveranstaltung genehmigt bzw. ihr zugestimmt hat. Nach der Allgemeinverfügung sind neben den traditionellen Festen wie zum Beispiel dem Rolands- und dem Altstadtfest, dem Jahrmarkt oder dem Campusfest zusätzlich noch 14 weitere lärmintensive Freiluftveranstaltungen im Innenstadtbereich möglich.

Wird der Regelungsbereich der Allgemeinverfügung maximal ausgeschöpft, können somit an 90 Tagen im Jahr die Lärmgrenzwerte überschritten werden. Zum Thema „Public Viewing“ hat nach Kenntnisstand des Landkreises der Bund inzwischen signalisiert, dass wieder eine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung erarbeitet werden soll. Damit wäre das „Public Viewing“ außerhalb der Festlegungen der Allgemeinverfügungen möglich.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de