Mo, 12:52 Uhr
25.11.2013
Zeh fordert Wahlfreiheit
Zu Beginn der Entscheidungsphase in den Koalitionsverhandlungen fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Klaus Zeh, allen Familien durch passgenaue Angebote Wahlfreiheit zu garantieren...
Wahlfreiheit gibt es nur, wenn Familien eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten offen stehen. Eltern müssen die Möglichkeit haben, bei Arbeitszeitgestaltung und Kinderbetreuung genau die Entscheidungen zu treffen, die am besten für ihr Kind sind. Dafür sei es unerlässlich, das Betreuungsgeld zu einem Betreuungsbudget auszubauen und die Anstrengungen beim Kitaausbau mit aller Kraft fortzusetzen, fordert Zeh: Nicht nur die Zahlen, auch die Qualitätsmerkmale müssen stimmen.
Wahlfreiheit bedeutet aber auch, erwerbstätigen Eltern Zeitangebote zu machen, die individuell für die Familie passen. Familien brauchen einen bunten Strauß an Angeboten, die so vielfältig und bunt sind wie das Familienleben, fordert Zeh anlässlich eines Spitzentreffens des Verbandes.
Als Teil dieser Angebotsvielfalt sieht Zeh den Plan, mit einem Elterngeld Plus und einem Partnerschaftsbonus Angebote für Eltern zu schaffen, die frühzeitig nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen und sich Erwerbsarbeit und Betreuungsarbeit teilen wollen. Wenn die Ausgestaltung stimmt, ist das ein sinnvoller Schritt, der allerdings nur eine kleine Zahl von Familien erreicht. Deshalb reichen diese Instrumente allein nicht aus, um Eltern in jeder Situation Wahlfreiheit zu gewährleisten, so Zeh.
Dies gelte auch für Eltern mit älteren Kindern: Die Erziehungsverantwortung hört nicht schlagartig mit dem dritten Geburtstag auf, deshalb brauchen Eltern auch danach noch Angebote, die ihnen zeitlichen Spielraum und Planungssicherheit geben, fordert Zeh.
Dafür kann die ebenfalls angekündigte Flexibilisierung der Elternzeit bis zum 14. Lebensjahr des Kindes ein Einstieg sein. Voraussetzung jedoch: Es muss sichergestellt sein, dass Eltern ihren angesparten Elternzeitanspruch auch nach dem 3. Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers durchsetzen können. Hier muss der Gesetzgeber Familien einen klaren und rechtsverbindlichen Anspruch geben, der auch nach einem Stellenwechsel gegenüber einem neuen Arbeitgeber gilt, fordert der Deutsche Familienverband. Verbandspräsident Zeh warnt allerdings davor, alle Zeitprobleme von Familien über eine Aufsplittung der bewährten dreijährigen Elternzeit lösen zu wollen.
Die ganze Bandbreite der Wahlfreiheit für Familien mit Kindern ist mit einer einzigen rechtsverbindlichen Optionszeit schlicht nicht machbar. Es geht um Angebote für Familien in allen Lebensphasen.
Autor: redWahlfreiheit gibt es nur, wenn Familien eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten offen stehen. Eltern müssen die Möglichkeit haben, bei Arbeitszeitgestaltung und Kinderbetreuung genau die Entscheidungen zu treffen, die am besten für ihr Kind sind. Dafür sei es unerlässlich, das Betreuungsgeld zu einem Betreuungsbudget auszubauen und die Anstrengungen beim Kitaausbau mit aller Kraft fortzusetzen, fordert Zeh: Nicht nur die Zahlen, auch die Qualitätsmerkmale müssen stimmen.
Wahlfreiheit bedeutet aber auch, erwerbstätigen Eltern Zeitangebote zu machen, die individuell für die Familie passen. Familien brauchen einen bunten Strauß an Angeboten, die so vielfältig und bunt sind wie das Familienleben, fordert Zeh anlässlich eines Spitzentreffens des Verbandes.
Als Teil dieser Angebotsvielfalt sieht Zeh den Plan, mit einem Elterngeld Plus und einem Partnerschaftsbonus Angebote für Eltern zu schaffen, die frühzeitig nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten wollen und sich Erwerbsarbeit und Betreuungsarbeit teilen wollen. Wenn die Ausgestaltung stimmt, ist das ein sinnvoller Schritt, der allerdings nur eine kleine Zahl von Familien erreicht. Deshalb reichen diese Instrumente allein nicht aus, um Eltern in jeder Situation Wahlfreiheit zu gewährleisten, so Zeh.
Dies gelte auch für Eltern mit älteren Kindern: Die Erziehungsverantwortung hört nicht schlagartig mit dem dritten Geburtstag auf, deshalb brauchen Eltern auch danach noch Angebote, die ihnen zeitlichen Spielraum und Planungssicherheit geben, fordert Zeh.
Dafür kann die ebenfalls angekündigte Flexibilisierung der Elternzeit bis zum 14. Lebensjahr des Kindes ein Einstieg sein. Voraussetzung jedoch: Es muss sichergestellt sein, dass Eltern ihren angesparten Elternzeitanspruch auch nach dem 3. Geburtstag des Kindes ohne Zustimmung des Arbeitgebers durchsetzen können. Hier muss der Gesetzgeber Familien einen klaren und rechtsverbindlichen Anspruch geben, der auch nach einem Stellenwechsel gegenüber einem neuen Arbeitgeber gilt, fordert der Deutsche Familienverband. Verbandspräsident Zeh warnt allerdings davor, alle Zeitprobleme von Familien über eine Aufsplittung der bewährten dreijährigen Elternzeit lösen zu wollen.
Die ganze Bandbreite der Wahlfreiheit für Familien mit Kindern ist mit einer einzigen rechtsverbindlichen Optionszeit schlicht nicht machbar. Es geht um Angebote für Familien in allen Lebensphasen.

