eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Fr, 09:18 Uhr
23.08.2013

Beschränkte Erlebnisse

Max Müller, ein Leser der nnz aus Bleicherode hatte am heutigen Morgen so seine wundersamen Erlebnisse in Niedergebra. Genauer gesagt: mit der dortigen Schrankenanlage und danach mit der Deutschen Bahn...


Der Leser unserer Zeitung stand gegen 7 Uhr in einer Reihe von Fahrzeugen dies- und jenseits der Schranke. Um diese Zeit überhaupt nicht außergewöhnlich, kommen aus beiden Richtungen Züge und halten. Doch heute war alles anders, denn noch nach Minuten zuckten die Schranken nicht.

Und so begannen sich die ersten Fußgänger über die Gleise zu wagen, ihnen folgten mehrere Pkw. Unser Leser fuhr zurück in sein Büro und wollte den Schaden der DB AG melden, damit dieser schnell behoben werden kann. Schließlich ist ein geschlossener Bahnübergang in Niedergebra die logistische Katastrophe.

Also auf die Homepage der Deutschen Bahn geklickt. Herr Müller dachte, dass man dort schnell einen entsprechenden Link oder einen sonstigen Vermerk zur Störungsmeldung bekommt. Dachte Herr Müller, fand aber Link oder Eintrag nicht. Daher rief er den DB-Service kostenpflichtig an. Über mehrere Stationen wurde der Bleicheröder schließlich zur DB Netz-Seite verwiesen. Doch auch hier kein Verweis. Und so griff Herr Müller wieder zum Telefonhörer und landete beim Kundenservice in Leipzig und wurde dort mit einem Mitarbeiter der Störungsstelle verbunden.

Der offenbarte ihm, dass die Störung bekannt sei, dass aber Ersatzteile beschafft werden müssten, die "es nicht im Aldi" gebe. Auf die Frage, warum es keine schnelle und direkte Möglichkeit der Störungsmeldung gebe, sagte man dem "Störungsmelder" aus Bleicherode, dass für solch eine Meldung die Verkehrspolizei zuständig sei.

Max Müller überlegt kurz und fragte, warum die Bahn - wenn sie doch Kenntnis über die Störung hätte - nicht die Polizei informiert, damit die Beamten erste Maßnahmen einleiten können? Antwort: Das geht nicht. Um 9 Uhr, das berichten jetzt weitere Leser der nnz, war der Bahnübergang immer noch gesperrt.
Peter-Stefan Greiner

*Name von der Redaktion verändert
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Wolfi65
23.08.2013, 10:18 Uhr
Als erstes
müsste die Polizei an dem gestörten/geschlossene BÜ den Verkehrsteilnehmern, welche sich das Recht herausnehmen, bei geschlossenen Schranken den Bahnübergang zu befahren und somit Menschenleben und Sachwerte zu gefährden, ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Strassen- und Bahnverkehr einleiten.

Dabei ist es unerheblich, ob die Schranke durch Störung auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Der BÜ ist technisch gesichert und somit kann sich jederzeit eine Zugfahrt annähern.

Aber wenn dann ein schwerer Unfall passiert, dann ist die Bahn Schuld.
Mann könnte ja notfalls wenden und den BÜ Obergebra benutzen.

Na dann doch lieber Kraft seines Amtes in Niedergebra zwischen den geschlossen Schranken durchfahren.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)