Mo, 12:51 Uhr
04.03.2013
Lehrgang hat begonnen
Am Freitag begann im Feuerwehrtechnischen Zentrum des Landkreises Nordhausen ein Grundlehrgang für Freiwillige Feuerwehren. Das Kreisausbilder-Team um Kreisbrandmeister Uwe Peter freute sich über den mit 24 Teilnehmern aus den Feuerwehren der Städte Nordhausen, Ellrich und Bleicherode, der Landgemeinde Heringen und Harztor, Werther und Hohenstein voll besetzten Lehrgang...
Lehrgang hat begonnen (Foto: privat)
Dies zeigt das ungebrochene Interesse an Ausbildungsangeboten für Freiwillige Feuerwehren im Feuerwehrtechnischen Zentrum des Landkreises Nordhausen. Der Lehrgangsinhalt des Grundlehrgangs wird in der in ganz Deutschland gültigen Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV2) geregelt. Er umfasst Inhalte wie Rechtsgrundlagen, Löscheinsatz, Technische- und Erste Hilfe , Einführungen Fahrzeug und Gerätekunde und vieles mehr.
Der Lehrgang umfasst mindestens 70 Unterrichtsstunden und eine Prüfung im 1.Teil und im Anschluss daran muss der/die angehende Truppmann(frau) noch einmal einen 2. (praktischen) Teil von mindestens 80 Unterrichtsstunden in seiner Standortfeuerwehr absolvieren.
Nach diesen zwei Lehrgangsteilen ist die Grundlage, für weiterführende Ausbildungen wie z.B. im Atemschutz gelegt. Einen Feuerwehr-Grundlehrgang kann jeder absolvieren, der Interesse an der Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr hat und ein Mindestalter von 16 Jahren hat.
Autor: red
Lehrgang hat begonnen (Foto: privat)
Dies zeigt das ungebrochene Interesse an Ausbildungsangeboten für Freiwillige Feuerwehren im Feuerwehrtechnischen Zentrum des Landkreises Nordhausen. Der Lehrgangsinhalt des Grundlehrgangs wird in der in ganz Deutschland gültigen Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV2) geregelt. Er umfasst Inhalte wie Rechtsgrundlagen, Löscheinsatz, Technische- und Erste Hilfe , Einführungen Fahrzeug und Gerätekunde und vieles mehr. Der Lehrgang umfasst mindestens 70 Unterrichtsstunden und eine Prüfung im 1.Teil und im Anschluss daran muss der/die angehende Truppmann(frau) noch einmal einen 2. (praktischen) Teil von mindestens 80 Unterrichtsstunden in seiner Standortfeuerwehr absolvieren.
Nach diesen zwei Lehrgangsteilen ist die Grundlage, für weiterführende Ausbildungen wie z.B. im Atemschutz gelegt. Einen Feuerwehr-Grundlehrgang kann jeder absolvieren, der Interesse an der Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr hat und ein Mindestalter von 16 Jahren hat.

