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Fr, 13:17 Uhr
28.12.2012

Unfug mit Böllern kein Kavaliersdelikt

Es sind noch mehrere Tage bis Silvester, aber die Polizei in Nordhausen musste bereits die erste Anzeige aufnehmen, weil Unfug mit einem Böller betrieben wurde. Wir haben die Einzelheiten...


In der Frankenstraße war am Donnerstag gegen 23 Uhr an einem Hauseingang ein Briefkasten gesprengt worden. Der entstandene Sachschaden wird auf weit mehr als tausend Euro geschätzt.

Die Polizei weist vor dem Jahreswechsel erneut darauf hin, dass solche Handlungen kein Kavaliersdelikt sind, sondern nach dem Waffen- und Sprengmittelrecht als Straftat verfolgt werden.

Die Polizeistreifen, die man in den nächsten Tagen verstärkt auf unseren Straßen antreffen wird, werden besonders auf unerlaubte Knallerei und den gefährlichen Umgang mit Knallkörpern achten. Ebenso wird auf den vorschriftsmäßigen Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen, insbesondere die Einhaltung der Altersbeschränkungen geachtet werden.

Wer pyrotechnische Erzeugnisse, die erst ab 18. Lebensjahr verwendet werden dürfen, an Minderjährige abgibt, macht sich strafbar. Das gilt auch für Eltern.
Autor: red

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