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So, 08:08 Uhr
25.11.2012

nnz-Forum: Es gilt die StVO - für alle

Die nnz berichtete in dieser Woche über einen Unfall, an dem eine Straßenbahn und ein auto beteiligt waren. Der Unfall ereignete sich am HSB-Übergang in der Ricarda-Huch-Straße. Dazu und zu den bis dato abgegebenen Kommentaren die Meinung eines nnz-Lesers...


Ich möchte in den folgenden Zeilen keine Schuldzuweisungen machen. Mir geht es einzig darum,die Verfasser mancher Kommentare zum Nachdenken anzuregen.

Wie sich wer an Bahnübergängen zu verhalten hat, ist laut StVO genau geregelt. Kurz gesagt: Einer muss warten....der andere darf fahren. Man kann es somit grob auch mit einer Kreuzung von Haupt-und Nebenstrasse vergleichen. Ein Beispiel, welches die User hier sicher kennen: Stellen wir uns vor, wir befahren die Sangerhäuser Straße in Richtung Taschenberg.

1. Im Kreuzungsbereich regelt ein Verkehrszeichen die Vorfahrt. Am Bahnübergang in der R.-Huch-Str. sind es zwei. (Andreaskreuz und Stoppschild)
2. Die Sicht auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr aus Richtung August-Bebel-Platz ist durch das Eckhaus mindestens genau so schlecht wie an besagtem BÜ. Wie richtig erkannt wurde, geht es auch hier nur mit vorsichtigen Vortasten.
3. Seit gut zwei Jahren fahren alle Triebfahrzeuge und Straßenbahnen auf den Gleisen der HSB auch am Tag mit eingeschalteten Licht. Machen das alle Pkw`s aus Sicherheitsgründen auch?
4. Die Lokführer und Straßenbahnfahrer sind laut Vorschrift dazu verpflichtet, an unbeschrankten Bahnübergängen Achtungssignale zu geben bzw. "zu hupen". Stellen wir uns jetzt mal vor, die Fahrzeuge auf dem Taschenberg müssten das, ob laut oder leise, auch tun, um die Verkehrsteilnehmer in der Nebenstraße zu warnen.
Und 5. Der Ruf nach einer Schrankenanlage...den ich jetzt aber nicht mit der städtischen Kreuzung vergleichen möchte. Diese Einrichtungen sind nicht gerade billig und laut Gesetz müsste auch die Stadt Nordhausen einen Teil der Kosten tragen. Wie es mit den Finanzen aussieht, liest man fast täglich in der Zeitung. Also müsste sicher an anderer Stelle gespart werden, damit diese Sicherheitseinrichtung realisiert werden kann. Und dann........gibt es wieder Gründe für "Kommentare"!

Fassen wir zusammen: Was sind Schranken, Achtungssignale (hupen), eingeschaltete Beleuchtung und gedrosselte Geschwindigkeiten der Schienenfahrzeuge an Bahnübergängen? Alles Maßnahmen um Verkehrsteilnehmer zu schützen, die nicht die gebührende Vorsicht an Bahnübergängen an den Tag legen und somit Paragraphen der StVO und Verkehrszeichen, wie das Andreaskreuz, ignorieren.

Ach ja,Könige hatten mehr oder weniger Narrenfreiheit-die Monarchie hat vor gut 94 Jahren abgedankt und die Straßenbahnfahrer versehen ihren Dienst nach der selben StVO wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Wenn einer Mist baut, dann muss er sich auch gegenüber der Polizei verantworten, der "Anwalt des Staates" hebt den Finger und zitiert u.a. aus der StVO und vom Chef gibt`s ebenfalls was (berechtigt) auf den Deckel!

Übereinstimmend mit allen Lesern und Kommentatoren möchte ich noch erwähnen, dass auch ich froh bin, dass es beim Unfall am 19.11. nur bei Blechschäden blieb und der jungen Frau nichts passiert ist! Gegenseitige Rücksichtnahme,mehr Konzentration und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr und etwas Nachdenken über Sinn und Inhalt eines Kommentars,bevor er verfasst und ins Netz gestellt wird, wünscht sich
J. Lamprecht

PS. Gewissensfrage: Wem demnächst auf dem Darrweg in östliche Richtung fahrend, nach Passieren der Polizei und des zweiten Kreisels ein Andreaskreuz neben-und Schienen auf der Strasse auffallen sollten: Auch wenn sehr selten dort eine Bahn zu sehen ist - es ist und bleibt ein Bahnübergang. Wie habe ich mich verhalten und wie habe ich ihn passiert???
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
H.A.
25.11.2012, 15:06 Uhr
Hmm
Danke für ihren Artikel aber er ist unnötig.

Ich fahre jeden Tag mehrmals dort lang und ich habe in all den Jahren noch nie einen erlebt der einfach so gefahren ist ohne zu gucken.
Davon abgesehen geben die Züge(Straßenbahnen) eigentlich auch immer ein Warnsignal wenn sie kurz vor der Stelle sind.

Wenn einzelne unfähig sind am Straßenverkehr teilzunehmen bringt es nichts alle anderen zu ermahnen da die sich eh korrekt verhalten.
Dorakind
25.11.2012, 16:21 Uhr
Unfall Richarda Huch Straße
kann meinen 2 Vorgängern nur bedingungslos zustimmen. Die Fahrpraxis der Verunfallten sicher sehr gering, dazu - meine Vermutung - Zudröhnung durch laute Musik..das ist wie gesagt,eine Vermutung, ich weiß das nicht, ob das bei ihr der Fall war .Kennt man aber aus vielen PKWs mit jugendl.Fahrern...
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