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Do, 19:04 Uhr
08.11.2012

Fragen der Einwohner

Der interessante Teil einer Sitzung des Nordhäuser Rathauses beginnt mit der Einwohnerfragestunde, in der es diesmal auch um die nnz und um die Pressefreiheit ging...


Helga Uhl wollte wissen, ob eingelagerte Landschaftsbilder aus dem Ratskeller in der künftige Kulturbibliothek an die Wände gehangen werden können? Eine Antwort dazu wird es schriftlich geben.

Herr Sachse von der Bürgerinitiative „Stopp Biogas in Nordhausen“ wollte wissen, welche Standorte für eine Biomethananlage nicht mehr geeignet sind und übergab über 900 weitere Unterschriften gegen den Bau einer solchen Anlage. Und die Bürgerinitiative wollte wissen, wie denn die bisherigen Unterschriften in die nnz gelangen konnten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt war diese Einwohnerfragestunde vergnügungssteuerpflichtig. Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh (CDU) verwies danach auf die in Deutschland existierende Pressefreiheit. Dies auch der BI unkommentiert zur Kenntnis.

Dann war die Einwohnerfragestunde beendet.
Autor: nnz

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Kommentare
Franz Tabak
08.11.2012, 20:12 Uhr
Peinlich...
für die BI, oder?
Janko
08.11.2012, 22:05 Uhr
lebe nnz,
so sehr ich euch diese retourkutsche gönne, sie verstehe und auch gutheiße: aber bitte, wahrt den objektiven abstand, den eine neutrale nachrichtenerstattung verlangt. subjektive bewertungen wie "vergnügungssteuerpflichtig" stehen euch, bei allem verständnis, nicht gut zu gesicht.
NDHler
09.11.2012, 08:03 Uhr
BI
Wenn man sich einmal einige Mitglieder der BI (nicht alle!) so ansieht, erkennt man viele „Altinternationale“ aus vergangenen Zeiten. Ich will nur zu deren Entschuldigung sagen, damals gab es noch keine Pressefreiheit und mit so mancher Errungenschaft der Wende muss man sich dann auch erst einmal arrangieren.

Die Berichterstattung in der NNZ inkl. des Artikels ist schon objektiv und hat nichts mit Parteiergreifung zu tun. Dieser Artikel deckt nur die Arbeitsweise der BI auf, mehr nicht, aber auch nicht weniger!
Flitzpiepe
09.11.2012, 09:19 Uhr
Glatteis
Na wenn sich da nicht die Stadt und die nnz auf datenschutzrechtliches Glatteis begibt. Pressefreiheit ist in dem Zusammenhang Humbug. Eine kurze Internetrecherche hat für mich die Erkenntnis gebracht, dass das Procedere im Landesdatenschutzgesetz geregelt sein muss.

In Rheinland-Pfalz ist es z.B. so, dass noch nicht mal den Ratsmitgliedern Kopien der Listen übergeben werden dürfen. Die dürfen nur Einsicht erhalten. Die Einsichtnahme von Bürgerinnen und Bürgern in Unterschriftenlisten ist solange verwehrt, wenn den Unterschriftsleistenden keine Widerspruchsmöglichkeit gewährt wird. OK, das ist Rheinland-Pfalz. Warum soll das aber bei uns großartig anders geregelt sein.

Liebe nnz, diese Überheblichkeit steht euch nicht.
Der Roland
09.11.2012, 11:50 Uhr
Wenn es nicht passt...
.. dann ist die Presse schuld, in diesem Fall die nnz. wer den beitrag genau gelesen hat, dann wurden da nur Strassennamen erwähnt, keine Namen. Und auch die Listen wurden nur eingesehen.

Eine Gruppe von Menschen, auch BI genannt, die sogar einblick in unternehmensinterne Unterlagen verlangt, die kann auch Einblick in die Listen gewähren. Oder?
Flitzpiepe
09.11.2012, 14:58 Uhr
Was passt nicht?
Ich habe nicht behauptet, dass die nnz für irgendwas schuld ist. Wenn sich hier irgendwer etwas vorzuwerfen hat, dann sind es sicher die Personen, die von der BI die Unterschriftenlisten erhalten haben.

Das sind nun mal personenbezogene Daten und für die gibt es bestimmte Regeln. Traurig nur, wenn der OB dann nichts Besseres weiß, als von Pressefreiheit zu reden.

Der Roland scheint das Problem bei der ganzen Sache noch nicht so richtig verstanden zu haben. Das Problem ist, dass der nnz der Einblick in die Adresslisten überhaupt gewährt wurde und nicht was die nnz daraus gemacht hat.

Wer weiß denn, wer noch alles diese Listen einsehen konnte? Die evn vielleicht. Damit sie gleich abgleichen kann, wer noch Kunde bei ihr ist. Irgendwann hört der Spaß einfach auf.

Da der Roland ja scheinbar sehr involviert in den Vorgang ist, immerhin weiß er, dass die nnz keine Kopie bekommen hat, da kann er doch noch ein wenig mehr aus dem Nähkästchen plaudern...

Jedenfalls kann die BI nicht einfach darüber entscheiden, wer die Personendaten zu Gesicht bekommt. Es sei denn, dass man mit seiner Unterschrift bereits der Weitergabe zugestimmt hat. Aber ich glaube, dass das nicht drauf stand.

Wenn ich vielleicht den Eindruck erweckt haben sollte, der BI anzugehören, so ist dies nicht der Fall. Ich sympathisiere aber mit ihr!
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