Do, 18:59 Uhr
27.09.2012
Droht der Abriss?
Thomas Müller, der Vorsitzende des Südharzer Fachwerkzentrums, nutzte den Stadtrat, um auf - den seinen Informationen zufolge - bevorstehenden Abriss eines Gebäudes in der Nordhäuser Altstadt aufmerksam zu machen. Ganz so - wie dargestellt - ist das nicht...
Ein Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes Altendorf 30 ist derzeit noch nicht offiziell beantragt. Das sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh (CDU) mit Blick auf eine Bürgeranfrage während der gestrigen Stadtratssitzung.
Im August gab es auf Antrag des Gebäudeeigentümers mit der Denkmalfachbehörde und Susanne Hinsching von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Objektbegehung. Dabei stellte der Eigentümervertreter dar, dass der Eigentümer das Gebäude gern abbrechen möchte. Ein schriftlicher Antrag liegt allerdings noch nicht vor.
Nach eingehender Besichtigung hätten sich die beiden Denkmalbehörden darüber verständigt, dass einem Abbruchantrag nicht zugestimmt werden könne, da die Erhaltung des Objektes aus denkmalpflegerischer Sicht möglich sei. Insbesondere der Erhalt der Gebäudeseiten in Richtung Straße unumgänglich.
Die Denkmalfachbehörde hat bekräftigt, dass dieses Gebäude ein sehr wichtiges Einzeldenkmal ist, das den Charakter der Nordhäuser Altstadt maßgeblich prägt und den Eingang zum Altentor bestimmt, so Dr. Zeh weiter. Er wünsche sich, dass ein Kompromiss gefunden werden könne zwischen den Absichten des Eigentümers und den Vorgaben des Denkmalschutzes, so der Oberbürgermeister.
Denn eine Nutzung und damit Erhalt dieser beeindruckenden Immobilie im Einklang mit dem Denkmalschutz ist sicher die bessere Alternative als der Substanz zehrende Leerstand bis zum Verfall, so der Oberbürgermeister.
Autor: nnzEin Abriss des denkmalgeschützten Gebäudes Altendorf 30 ist derzeit noch nicht offiziell beantragt. Das sagte Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh (CDU) mit Blick auf eine Bürgeranfrage während der gestrigen Stadtratssitzung.
Im August gab es auf Antrag des Gebäudeeigentümers mit der Denkmalfachbehörde und Susanne Hinsching von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Objektbegehung. Dabei stellte der Eigentümervertreter dar, dass der Eigentümer das Gebäude gern abbrechen möchte. Ein schriftlicher Antrag liegt allerdings noch nicht vor.
Nach eingehender Besichtigung hätten sich die beiden Denkmalbehörden darüber verständigt, dass einem Abbruchantrag nicht zugestimmt werden könne, da die Erhaltung des Objektes aus denkmalpflegerischer Sicht möglich sei. Insbesondere der Erhalt der Gebäudeseiten in Richtung Straße unumgänglich.
Die Denkmalfachbehörde hat bekräftigt, dass dieses Gebäude ein sehr wichtiges Einzeldenkmal ist, das den Charakter der Nordhäuser Altstadt maßgeblich prägt und den Eingang zum Altentor bestimmt, so Dr. Zeh weiter. Er wünsche sich, dass ein Kompromiss gefunden werden könne zwischen den Absichten des Eigentümers und den Vorgaben des Denkmalschutzes, so der Oberbürgermeister.
Denn eine Nutzung und damit Erhalt dieser beeindruckenden Immobilie im Einklang mit dem Denkmalschutz ist sicher die bessere Alternative als der Substanz zehrende Leerstand bis zum Verfall, so der Oberbürgermeister.




