eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 19:08 Uhr
01.06.2012

Geförderte Verhältnisse

Arbeitgeber können im Jobcenter eine neue Form der Unterstützung erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. Mit der „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ können Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von bis zu 75 Prozent in der Regel für maximal ein Jahr erhalten, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt...


„Mit der Instrumentenreform des Sozialgesetzbuches hat der Gesetzgeber diese Förderung geschaffen, mit der wir nun verstärkt auf die Arbeitgeber zugehen wollen“, sagt Heiko Röder, Geschäftsführer des Jobcenters. „Ziel dieser Förderung ist es, Defizite, die durch die Langzeitarbeitslosigkeit entstanden sind, auszugleichen.“ Die „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ kann für Voll- und Teilzeit genutzt werden und zum Beispiel auch im Bereich von Helfertätigkeiten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber erwerbswirtschaftlich oder gemeinnützig ausgerichtet, privatrechtlich oder öffentlich organisiert ist. Die Förderung beantragen die Arbeitgeber, die auch den Arbeitssuchenden, der eingestellt werden soll, auswählen können. Vorraussetzung ist, dass dieser den Förderkriterien entspricht. Wer sich über die neue „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ beraten lassen möchte, wendet sich bitte an den Arbeitsgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters unter der Telefonnummer 03631/650 707.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
engel89
01.06.2012, 22:45 Uhr
Ohne Worte
Haben wir mal wieder zu viel Geld übrig? Das ist doch nicht wahr. Bis zu 75% Zuschuss zu den Lohnkosten!!! Ich kann mir schon vorstellen, wie das Ganze abläuft. Wie bei jeder Förderung: Die AGs stellen jmd solange ein, wie es die Förderung gibt, danach wird der AN entlassen und ist wieder arbeitslos. Was erreichen wir damit? Nix, außer, dass die Statistik kurzzeitig weniger Arbeitslose bzw Langzeitarbeitslose aufweist und die AGs eine billige Arbeitskraft für ein Jahr haben.
Damit ist doch keinem geholfen, vor allem nicht den Langzeitarbeitslosen...
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)