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Geförderte Verhältnisse

Freitag, 01. Juni 2012, 19:08 Uhr
Arbeitgeber können im Jobcenter eine neue Form der Unterstützung erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. Mit der „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ können Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten in Höhe von bis zu 75 Prozent in der Regel für maximal ein Jahr erhalten, wenn es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt...


„Mit der Instrumentenreform des Sozialgesetzbuches hat der Gesetzgeber diese Förderung geschaffen, mit der wir nun verstärkt auf die Arbeitgeber zugehen wollen“, sagt Heiko Röder, Geschäftsführer des Jobcenters. „Ziel dieser Förderung ist es, Defizite, die durch die Langzeitarbeitslosigkeit entstanden sind, auszugleichen.“ Die „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ kann für Voll- und Teilzeit genutzt werden und zum Beispiel auch im Bereich von Helfertätigkeiten.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber erwerbswirtschaftlich oder gemeinnützig ausgerichtet, privatrechtlich oder öffentlich organisiert ist. Die Förderung beantragen die Arbeitgeber, die auch den Arbeitssuchenden, der eingestellt werden soll, auswählen können. Vorraussetzung ist, dass dieser den Förderkriterien entspricht. Wer sich über die neue „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ beraten lassen möchte, wendet sich bitte an den Arbeitsgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters unter der Telefonnummer 03631/650 707.
Autor: nnz

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