Mi, 17:30 Uhr
09.05.2012
Fünf Prozent
Ende April führten die Verkehrsbetriebe Nordhausen an fünf Tagen Fahrscheinkontrollen in den Bussen und Straßenbahnen durch. Zur Auswertung kommen nnz-Leser mit einem schnellen Klick...
Mit festgestellten 79 Schwarzfahrern entspricht dies einem Anteil von 5,1 Prozent der Fahrgäste im betroffenen Zeitraum. Die Hälfte der festgestellten Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein sind dabei Wiederholungstäter. Fahrgäste gänzlich ohne Fahrschein oder nicht entwerteten Ticket sind häufiger anzutreffen, so Fritz Keilholz, Betriebsleiter Straßenbahn. Aber auch ungültige Zeitkarten werden schon mal festgestellt. Einige Fahrgäste denken nicht an ihre Berechtigungsausweise, die für die Nutzung ermäßigter Fahrscheine erforderlich sind.
Die Zeitkarten für Schüler, Studierende oder Schwerbehinderte gelten nur in Verbindung mit den entsprechenden Ausweisen. Aus diesem Grund sollten die Fahrgäste diese Berechtigungsausweise immer bei sich führen. Hat der Fahrgast seinen Ausweis nicht dabei, wird das erhöhte Beförderungsentgelt fällig. Das ist laut Personenbeförderungsgesetz mit 40 Euro festgesetzt, teilte Keilholz mit.
Die Verkehrsbetriebe werden dieses weiter im Auge behalten. Auch in den kommenden Wochen werden wieder Kontrollen in den Bussen und Straßenbahnen durchgeführt.
Autor: nnzMit festgestellten 79 Schwarzfahrern entspricht dies einem Anteil von 5,1 Prozent der Fahrgäste im betroffenen Zeitraum. Die Hälfte der festgestellten Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein sind dabei Wiederholungstäter. Fahrgäste gänzlich ohne Fahrschein oder nicht entwerteten Ticket sind häufiger anzutreffen, so Fritz Keilholz, Betriebsleiter Straßenbahn. Aber auch ungültige Zeitkarten werden schon mal festgestellt. Einige Fahrgäste denken nicht an ihre Berechtigungsausweise, die für die Nutzung ermäßigter Fahrscheine erforderlich sind.
Die Zeitkarten für Schüler, Studierende oder Schwerbehinderte gelten nur in Verbindung mit den entsprechenden Ausweisen. Aus diesem Grund sollten die Fahrgäste diese Berechtigungsausweise immer bei sich führen. Hat der Fahrgast seinen Ausweis nicht dabei, wird das erhöhte Beförderungsentgelt fällig. Das ist laut Personenbeförderungsgesetz mit 40 Euro festgesetzt, teilte Keilholz mit.
Die Verkehrsbetriebe werden dieses weiter im Auge behalten. Auch in den kommenden Wochen werden wieder Kontrollen in den Bussen und Straßenbahnen durchgeführt.


