Mi, 17:43 Uhr
18.04.2012
Antwort vom Leser
Sicherlich können Sie sich noch an das Leser-Foto mit dem falsch geparkten "Kandidaten-Auto" erinnern. Jetzt gibt es darauf eine Reaktion des Autors im Forum unserer nnz...
Sehr geehrte Redaktion der nnz,
besten Dank für die Veröffentlichung meines Bildes. Es wirft ja einige Diskussion auf. Ich bin offensichtlich nicht der einzige Bürger Nordhausens, dem das Ordnungsamt falsch ausgerichtet erscheint.
Ich muß mich mit meinen Angaben zunächst etwas revidieren, das Photo entstand 16.26 Uhr, ist jedenfalls auf meinem Handy so gespeichert. Das Fahrzeug von Herrn Jendricke war eindeutig vom Heck bis etwa Mitte Hinterrad entsprechend der Vorschriften der STVO ordnungsgemäß geparkt. Auch der Rest des Fahrzeuges hat aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens wirklich niemanden behindert. Eine Ahndung durch das Ordnungsamt ist demnach nicht erforderlich. Sollte Ordnungsamt aufgrund seiner behördlichen Pflicht dazu genötigt sein, einen Strafzettel auszustellen, kann der Fahrer sich bei mir melden, ich erstatte ihm den Betrag gern.
Im Übrigen halte ich das Ordnungsamt für wichtig, es kann nicht sein, das Behindertenparkplätze zugeparkt werden, Feuerwehrzufahrten versperrt sind oder Hundehaufen die Gehwege unpassierbar machen. Das Abstrafen von Müttern, die vor dem Kindergarten halten, um ihre kleinen Kinder gefahrlos abzugeben, kann nicht Sinn der Sache sein. Auch wenn eine Ahndung dem Gesetz entspricht, so haben wir doch im letzten Jahr gelernt, das nicht alles was rechtens auch richtig ist. (Das weiß inzwischen auch der Bundespräsident.)
Als letztes noch einen kurzen Gruß an die Kommentatorin Mathilde: Meine Sehschärfe beträgt cum correctionem 1,0 beidseits, das prüfe ich täglich entsprechend DIN 58220. Das Fahrzeug ist auch groß genug, so daß man es mit einer Sehbehinderung Klasse 1 nach WHO ebenfalls hätte erkennen können.
Dr. Robert Voita
Autor: nnzSehr geehrte Redaktion der nnz,
besten Dank für die Veröffentlichung meines Bildes. Es wirft ja einige Diskussion auf. Ich bin offensichtlich nicht der einzige Bürger Nordhausens, dem das Ordnungsamt falsch ausgerichtet erscheint.
Ich muß mich mit meinen Angaben zunächst etwas revidieren, das Photo entstand 16.26 Uhr, ist jedenfalls auf meinem Handy so gespeichert. Das Fahrzeug von Herrn Jendricke war eindeutig vom Heck bis etwa Mitte Hinterrad entsprechend der Vorschriften der STVO ordnungsgemäß geparkt. Auch der Rest des Fahrzeuges hat aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens wirklich niemanden behindert. Eine Ahndung durch das Ordnungsamt ist demnach nicht erforderlich. Sollte Ordnungsamt aufgrund seiner behördlichen Pflicht dazu genötigt sein, einen Strafzettel auszustellen, kann der Fahrer sich bei mir melden, ich erstatte ihm den Betrag gern.
Im Übrigen halte ich das Ordnungsamt für wichtig, es kann nicht sein, das Behindertenparkplätze zugeparkt werden, Feuerwehrzufahrten versperrt sind oder Hundehaufen die Gehwege unpassierbar machen. Das Abstrafen von Müttern, die vor dem Kindergarten halten, um ihre kleinen Kinder gefahrlos abzugeben, kann nicht Sinn der Sache sein. Auch wenn eine Ahndung dem Gesetz entspricht, so haben wir doch im letzten Jahr gelernt, das nicht alles was rechtens auch richtig ist. (Das weiß inzwischen auch der Bundespräsident.)
Als letztes noch einen kurzen Gruß an die Kommentatorin Mathilde: Meine Sehschärfe beträgt cum correctionem 1,0 beidseits, das prüfe ich täglich entsprechend DIN 58220. Das Fahrzeug ist auch groß genug, so daß man es mit einer Sehbehinderung Klasse 1 nach WHO ebenfalls hätte erkennen können.
Dr. Robert Voita
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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