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Mi, 08:53 Uhr
11.04.2012

Sie waren es nicht gewesen

Am 7. Juli vergangenen Jahres betrat ein 34jähriger Angeklagter den Edeka-Markt in Bad Frankenhausen und steckte eine Flasche Schnaps im Wert von 1,59 Euro in seine Hosentasche. Eine Verkäuferin hatte ihn gesehen und zur Rede gestellt, so dass er die Flasche wieder hinstellte und den Markt mit den Worten verließ: Behaltet euren Scheiss“...


Vor dem Amtsgericht Sondershausen erklärte er, er habe den Markt nicht betreten, da ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen worden sei. Acht Tage später betrat derselbe Angeklagte den Herkules-Markt in Bad Frankenhausen, nahm einen Koffer mit einem Akkuschrauber mit und versuchte diesen über den Zaun der Außenanlage einem 44jährigen Mittäter auf dem Parkplatz zuzuwerfen, was allerdings nicht gelang. Beide Täter wurden bei dieser Wurfaktion von Kunden und Mitarbeitern des Marktes beobachtet.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen erklärten beide, dass sie es nicht gewesen seien, man habe nur versucht, wegen eines dringenden Anrufs das eigene Handy durch den Zaun an den Außenstehen zu reichen.

Strafrichter Christian Kropp hörte sich die Ausflüchte der Angeklagten ausgiebig an und fragte diese dann, ob sie auch angesichts ihrer zahlreichen Vorstrafen bei dieser Einlassung bleiben wollten. „Wir sind es nicht gewesen“, so die dummdreiste Beteuerung beider Angeklagten. Nach durchgeführter Beweisaufnahme blieben beide weiterhin bei dieser Einlassung, und dies trotz eindeutiger Zeugenaussagen.

Acht und sechs Monate Freiheitsstrafe wegen Diebstahls, und dies ohne Bewährung, lautete dann das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen. „Für dumm lass ich mich nicht verkaufen“, so Amtsrichter Kropp in seiner Urteilsbegründung. Beide Männer, die im Gerichtsbezirk auch als Bewährungsversager bekannt sind, müssen jetzt für mehrere Jahre in Haft, da auch laufende Bewährungsstrafen widerrufen werden sollen.

Der Satz: „Wir waren es nicht gewesen“ war eine mehr als schlechte Verteidigungsstrategie, zumal sie jeweils in flagranti ertappt worden waren. Ob das Berufungsgericht in Mühlhausen ihnen helfen kann, wird die Zukunft zeigen.
Autor: nnz

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