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Mo, 13:37 Uhr
13.02.2012

Antwort vom Amt

In der vergangenen Woche hatte nnz-Leserin Lea Wüst die Geschichte eines jungen Mannes geschildert. Die nnz bat daraufhin die zuständigen Ämter um eines Reaktion...


Die gemeinsame Antwort des Landratsamtes und des Nordhäuser Jobcenters liegt jetzt vor:

Herr W. erhielt Leistungen nach SGB II bis Oktober 2011. Seit August/September 2011 besucht er die Fachoberschule in Nordhausen. Daraufhin wurden die Leistungen nach SGB II § 7 (5) eingestellt mit dem Verweis auf BAFÖG. Herr Walter hat schulisches BAFÖG im November beim Landkreis beantragt. Gleichzeitig hat er ein Darlehen vom Landkreis zwei Monate erhalten, damit er nicht mittellos ist.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben konnte der Landkreis keine BAFÖG-Leistungen gewähren, sie mussten nach § 2 (1a) abgelehnt werden. Den daraufhin ergangenen Widerspruch von Herrn W. hat das Landesverwaltungsamt abgewiesen und damit dem Landratsamt Recht gegeben. Eine Klage ist in der Sache beim Verwaltungsgericht Weimar anhängig.

Aufgrund eines Urteils des Sozialgerichts Magdeburg, der mit diesem Fall hier vergleichbar ist und an dem der Fachbereich Jugend und Soziales verfahrensbeteiligt war, hat das Landratsamt Herrn W. empfohlen, Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter zu beantragen. Dies ist geschehen und die Unterlagen werden umgehend geprüft.
Autor: nnz

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Kommentare
Herr Taft
14.02.2012, 08:37 Uhr
auf den Punkt gebracht:
das ist derart ineffizient ! Ich glaube, die Ämter und Behörden haben ein ernsthaftes Kommunikationsproblem.

Jetzt werden Gerichte beschäftigt, nur weil das Amt vor der Einstellung der Leistung nicht geprüft hat, ob der Herr W. BAFÖG-berechtigt ist. Klar, ist eine andere Zuständigkeit - aber im privaten Arbeitsleben kann man sich ein "Ich bin nicht zuständig." auch nicht leisten.
Eckenblitz
14.02.2012, 12:19 Uhr
Sehr deutlich
An diesem Beispiel, kann man wieder einmal sehen, wie unsere Behörden arbeiten. Oder auch nicht? An Hand des Beispiels könnte man durchaus meinen, dass man beim Jobcenter nicht unbedingt daran interessiert ist, Personen in Arbeit zu bringen.

man benötigt die Hartz-IV-Empfänger um den eigenen Arbeitsplatz zu sichern. Da sind auch sehr zweifelhafte Methoden erlaubt, oder wie ist das zu sehen?
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