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Mi, 19:27 Uhr
08.02.2012

Durchsucht

Heute durchsuchten Beamte des Zollfahndungsamtes Dresden mit Unterstützung der Bundespolizeiabteilung Duderstadt und der Landespolizei von Brandenburg sowie von Thüringen mehrere Wohnungen, Garagen und Grundstücke im südlichen Brandenburg und in Thüringen...


Diese Maßnahmen wurden durch das zuständige Amtsgericht im Zuge eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen
Steuerhehlerei mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten angeordnet.

Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt mehr als 15.000 Euro Bargeld, zahlreiche Beweismittel wie Mobiltelefone, Computer, Unterlagen, eine Schreckschusswaffe, eine geringe Menge Betäubungsmittel und einige Packungen nicht zugelassene Arzneimittel - vermutlich Anabolika - aufgefunden und beschlagnahmt, zudem auch fünf PKW und zwei Motorräder.

Die Ermittlungen richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte im Alter zwischen 21 und 36 Jahren. Drei der Beschuldigten wurden heute vorläufig festgenommen. Gegen einen von ihnen, einen 24-Jährigen aus dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz, erließ das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz Haftbefehl. Ihm wird nicht nur Steuerhehlerei, sondern auch unerlaubtes Handeltreiben mit 10,66 Gramm Crystal - also eine sogenannte nicht geringe Menge - vorgeworfen.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, mindestens seit Juni 2010 aus Polen unverzollte und unversteuerte Zigaretten hierher zu verbringen und diese an Zwischenhändler und Endverbraucher abzusetzen. Hierbei sollen sie die Zigaretten in Polen erworben, über den
Grenzübergang Bad Muskau in die Bundesrepublik Deutschland und anschließend zu ihren mutmaßlichen Lagern im Wartburgkreis und im südlichen Brandenburg verbracht haben. Von dort aus sollen sie die Zigaretten an Zwischenhändler weiterverteilt oder an Endkonsumenten veräußert haben.

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen wird der Gruppierung ein Tatumfang von mehr als 2,5 Millionen Stück Zigaretten zur Last gelegt. Der durch die bisher ermittelten Tathandlungen verursachte Steuerschaden beläuft sich auf rund 500.000 Euro.

Den Beschuldigten droht pro Tat eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, für den Vorwurf des Betäubungsmittelhandels eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren.
Autor: nnz

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