So, 16:00 Uhr
05.02.2012
nnz-Forum: Unnötig und sinnlos
Die Diskussion zu den Gebühren für die Nutzung der Kindergärten in Nordhausen ist eigentlich unnötig und sinnlos, wenn sich die Verwaltung und die Stadträte etwas näher mit den Gesetzlichkeiten beschäftigt hätten. Dies meint ein Leser der nnz...
Als unbeteiligter Bürger stelle ich fest, dass unsere Stadträte und auch die Vorsitzenden der einzelnen Fraktionen sich mit Vorlagen nur oberflächig beschäftigen und trotzdem beschließen.
Dann kommen noch die Bürger, die, ohne sich mit den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland beschäftigt zu haben, zu Kommentaren hinreißen lassen, die teilweise unter der Gürtellinie sind.
Im Einkommensteuergesetz ist eindeutig festgelegt was Einkommen ist: Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen (§ 2 Abs. 4 ESTG). Einkünfte sind der Gewinn (§§ 4- 7k ESTG) für Selbständige oder Freiberufler sowie der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8-9a ESTG), die der Steuerpflichtige im Rahmen der sieben Einkunftsarten (§ 2 ESTG) hat.
Wenn die Verfasser dieser Satzung dies klar formuliert hätten, brauchte im nach hinein keine unnötige Diskussion stattfinden. Die Diskussion über Brutto und Netto ist überflüssig. Herr Jendricke sollte sich wohl intensiver mit Vorlagen seiner Mitarbeiter beschäftigen. Diese Kritik ist auch an alle Stadträte und die Vorsitzenden der Fraktionen gerichtet.
Hans-Peter Kell, Nordhausen
Autor: nnzAls unbeteiligter Bürger stelle ich fest, dass unsere Stadträte und auch die Vorsitzenden der einzelnen Fraktionen sich mit Vorlagen nur oberflächig beschäftigen und trotzdem beschließen.
Dann kommen noch die Bürger, die, ohne sich mit den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland beschäftigt zu haben, zu Kommentaren hinreißen lassen, die teilweise unter der Gürtellinie sind.
Im Einkommensteuergesetz ist eindeutig festgelegt was Einkommen ist: Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen (§ 2 Abs. 4 ESTG). Einkünfte sind der Gewinn (§§ 4- 7k ESTG) für Selbständige oder Freiberufler sowie der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8-9a ESTG), die der Steuerpflichtige im Rahmen der sieben Einkunftsarten (§ 2 ESTG) hat.
Wenn die Verfasser dieser Satzung dies klar formuliert hätten, brauchte im nach hinein keine unnötige Diskussion stattfinden. Die Diskussion über Brutto und Netto ist überflüssig. Herr Jendricke sollte sich wohl intensiver mit Vorlagen seiner Mitarbeiter beschäftigen. Diese Kritik ist auch an alle Stadträte und die Vorsitzenden der Fraktionen gerichtet.
Hans-Peter Kell, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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