Do, 13:32 Uhr
19.01.2012
"Unangenehm aufgefallen"
Die Diskussion zu Äußerungen des CDU-Vorsitzenden der Kreistagsfraktion, Egon Primas, geht munter weiter. Jetzt melden sich die Thüringer Verwaltungsrichter zu Wort...
Mit Befremden hat der Verein der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter als Interessenvertretung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Thüringen eine Äußerung in der öffentlichen Diskussion zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 14.12.2011 betreffend die Kreisumlage der Gemeinde Bleicherode zur Kenntnis genommen.
Eine öffentliche Diskussion um gerichtliche Entscheidungen ist ohne Zweifel legitim. Gerade Entscheidungen der Verwaltungsgerichte stehen mitunter in einem politischen Spannungsfeld, das eine auch kontroverse inhaltliche Auseinandersetzung rechtfertigt. Völlig unakzeptabel sind aber Äußerungen, die die an der Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter in persönlich herabwürdigender und beleidigender Weise angreifen.
In der Diskussion um das genannte Urteil ist die Äußerung des CDU-Landtagsabgeordeneten Egon Primas, "der entsprechende Richter urteile nach dem Geschmack des Rotweins, den er am Abend zuvor getrunken habe", (zitiert nach der Veröffentlichung auf nnz-online vom 16.01.2012), unangenehm aufgefallen.
Diese Äußerung verlässt den Bereich einer sachbezogenen Auseinandersetzung mit der ausführlich begründeten Entscheidung des Gerichts, die inhaltlich offenbar nicht zur Kenntnis genommen wurde.
Besonders befremdlich ist, dass der Landtagsabgeordnete Primas als Repräsentant der Ersten Staatsgewalt in Form und Inhalt seiner Äußerung den Respekt vermissen lässt, der den Richterinnen und Richtern als Repräsentanten der Dritten Staatsgewalt zukommt.
Autor: nnzMit Befremden hat der Verein der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter als Interessenvertretung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Thüringen eine Äußerung in der öffentlichen Diskussion zu einem Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 14.12.2011 betreffend die Kreisumlage der Gemeinde Bleicherode zur Kenntnis genommen.
Eine öffentliche Diskussion um gerichtliche Entscheidungen ist ohne Zweifel legitim. Gerade Entscheidungen der Verwaltungsgerichte stehen mitunter in einem politischen Spannungsfeld, das eine auch kontroverse inhaltliche Auseinandersetzung rechtfertigt. Völlig unakzeptabel sind aber Äußerungen, die die an der Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter in persönlich herabwürdigender und beleidigender Weise angreifen.
In der Diskussion um das genannte Urteil ist die Äußerung des CDU-Landtagsabgeordeneten Egon Primas, "der entsprechende Richter urteile nach dem Geschmack des Rotweins, den er am Abend zuvor getrunken habe", (zitiert nach der Veröffentlichung auf nnz-online vom 16.01.2012), unangenehm aufgefallen.
Diese Äußerung verlässt den Bereich einer sachbezogenen Auseinandersetzung mit der ausführlich begründeten Entscheidung des Gerichts, die inhaltlich offenbar nicht zur Kenntnis genommen wurde.
Besonders befremdlich ist, dass der Landtagsabgeordnete Primas als Repräsentant der Ersten Staatsgewalt in Form und Inhalt seiner Äußerung den Respekt vermissen lässt, der den Richterinnen und Richtern als Repräsentanten der Dritten Staatsgewalt zukommt.


