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Mi, 10:15 Uhr
18.01.2012

Tiere melden

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Nordhausen weist darauf hin, dass Tierhalter ihre Tierbestände ab dem 1. Januar 2012 beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordhausen anzeigen müssen...


Die Meldung gegenüber dem Landwirtschaftsamt Bad Frankenhausen entfällt. Dies gilt für Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln wie Strauße oder Nandus, Kameliden, Bienen oder Fischen (Aquakulturbetrieb). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Kleinstbestände oder um eine Hobbyhaltung handelt. Die Anzeigepflicht besteht ab einem Tier.

Gemeldet werden muss die Anzahl der im Jahr durchschnittlich gehaltenen Tiere. Änderungen zum Tierbestand sind unverzüglich zu melden. Meldeformulare sind über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordhausen erhältlich. Werden im Landkreis Tierbestände festgestellt, die nicht angezeigt sind, so muss der Halter mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Die Tierhalter müssen ihren Bestand ebenfalls bei der Thüringer Tierseuchenkasse in Jena anzeigen.
Autor: nnz

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Kommentare
I.H.
18.01.2012, 10:51 Uhr
Beamtenbestand melden
Ich weise darauf hin, dass Beamtenhalter ihre Beamtenbestände ab 1. Januar in der Lokalpresse anzeigen müssen. Ab dem Bestand von einem Beamten, der sich mit dem Zählen von Hühnern, Tauben, Fischen und Bienen die Dienstzeit tot schlägt, hat die Meldung unverzüglich zu erfolgen! Zuwiderhandlungen sind nicht erlaubt.

Beamtenzähler u Hühnerhalter - Jupp
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