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Mo, 09:41 Uhr
21.11.2011

Schwarzbergs Wegwerfgesellschaft (2)

Müll ist ein Phänomen der Wohlstandsgesellschaft, die der Natur Stoffe entzieht und verwandelt, diese dann lieb gewinnt und deren Glieder dann feststellen, dass sie und die daraus erzeugten Produkte ihn doch nicht, oder nicht all zu lange glücklich machen. Diesem Phänomen widmet sich Bodo Schwarzberg in einer dieser nnz-Serie...


Ich glaube nicht, dass sich die diejenigen Mitbürger, die Ihren Müll illegal in unserer Landschaft entsorgen, den möglichen Konsequenzen bewusst sind. Denn hierbei handelt es sich um keine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

Diesmal stieß ich gemeinsam mit einer Zeugin auf eine ganz besonders dreiste Handlung: Die illegale Entsorgung von Altöl an einem Feldweg, der von der Straße Buchholz-Steigerthal auf halber Strecke nach links zum Gipfel des Singerberges abzweigt. Neben einem Sack mit Gartenabfällen stand dort auch die abgebildete Büchse mit Altöl. Diese war zwar verschlossen.

Aber ein Blick in ihr Inneres offenbarte ca. 0,5 l gefährlichen Inhalts. Ein Windstoß oder ein Fußtritt weniger umweltbewegter Zeitgenossen hätte das Behältnis zum Umstürzen und Auslaufen bringen können. Im Karstgebiet des zum Naturschutzgebiet Alter Stolberg gehörenden Singerberges wäre das Öl möglicherweise schnell ins Grundwasser gelangt und hätte riesige Schäden anrichten können. Bekanntlich verseuchen schon geringste Mengen Öl sehr große Mengen Wasser. Ich nahm die Büchse mit und werde sie in dieser Woche in einer Kfz-Werkstatt abgeben. Die Kosten dafür sind im Kaufpreis des Öles bereits enthalten.

Künftig werde ich in derartigen Fällen Anzeige erstatten. Ich fordere Ordnungsamt und Polizei auf, sich künftig verstärkt um derartige Straftaten zu kümmern. Meist lohnt sich schon ein kurzer Abstecher in straßennahe Feldwege. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass derartige Fahrten für die Ämter angesichts der schwierigen Ermittlung der Verursacher wenig luktaritiv sind und daher unterbleiben - zum Schaden für uns alle.

Zumindest spricht die Vielzahl wilder Mülkkippen in unserer Landschaft für eine gewisse Ignoranz der Behörden. Denn in der Stadt würden diese wohl kaum länger als 24 Stunden unerkannt bleiben. Der Sack mit Gartenabfällen steht übrigens noch zur Abholung am Fundort bereit.
Die Wegwerfgesellschaft (Foto: B. Schwarzberg)
Die Wegwerfgesellschaft (Foto: B. Schwarzberg)
Die Wegwerfgesellschaft (Foto: B. Schwarzberg)
Die Wegwerfgesellschaft (Foto: B. Schwarzberg)
Die Wegwerfgesellschaft (Foto: B. Schwarzberg)
Die Wegwerfgesellschaft (Foto: B. Schwarzberg)
Fotos: Eines der Bilder zeigt Steigerthal, gesehen aus Richtung Singerberg und den attraktivem und laut Roter Liste gefährdeten Acker-Wachtelweizen Melampyrum arvense, der einige hundert Meter von der Fundstelle des Altöls siedelt.

Zum Abschluss dieses traurigen Kapitels noch der § 326 Strafgesetzbuch für alle Jene, die vorhaben, sich der ordnungsgemäßen Entsorgung ihres Mülls zu entziehen:

§ 326
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen

(1) Wer unbefugt Abfälle, die

1. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,

2. für den Menschen krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind,

3. explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder

4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,


a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder


b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden, außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren behandelt, lagert, ablagert, ablässt oder sonst beseitigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bodo Schwarzberg
Autor: nnz

Kommentare
Herr Taft
21.11.2011, 11.12 Uhr
...das ist übel...
die Geschichte mit dem Altöl ist ja wirklich haarsträubend. Ich finde beim "2. Drübernachdenken" auch die Gartenabfälle bedenklich. Selbst ohne Plastiktüte kann es doch unmöglich im Interesse des Umweltschutzes sein, wenn Gartenabfälle in der freien Natur entsorgt werden.

Klar verrotten Grasschnitt und Küchenabfälle - in der zwischenzeit blockieren sie allerdings das Wachstum der eigentlich ansässigen Blümeleins und ziehen ggf. noch Waschbären an... Wenn jetzt all die Nordhäuser Laubenpieper anfängen ihre Gartenabfälle in das Umland zu kippen... da mag ich gar nicht drüber nachdenken.

Gibt's diesbezüglich auch einen Paragraphen Herr Schwarzberg ?
NDHler
21.11.2011, 11.33 Uhr
Unmöglich so etwas!
Da wird schon alles getan um die Abfälle der Bürger zu entsorgen, aber einigen scheint das nicht zu genügen. Im Wohngebiet Ost (Eigenheimsiedlung) habe ich auch schon beobachtet wie einige ihre Grünabfälle einfach in den Roßmannsbach gekippt haben. Wenn diese dann anspricht wird man noch blöd angemacht!
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