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Mo, 09:37 Uhr
21.11.2011

Richter Kropp: Familienstreit

Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen werden nicht selten in aller Öffentlichkeit ausgetragen. Da geht es um Erbfälle, Vorfälle aus der Vergangenheit, was Außenstehende nicht selten amüsiert. Meint man doch, dass gerade Familienangehörige in solchen Bereichen zurückhaltender sein sollten. Ein Fall vor dem Amtsgericht Sondershausen illustriert dies anschaulich...


Eine Frau aus Heldrungen hatte gegen ihre Schwester und ihre Nichte eine einstweilige Verfügung des Sondershäuser Gerichts erlangt. Darin war beiden nach dem Gewaltschutzgesetz verboten worden, sich ihr zu nähern, Kontakt herzustellen oder sie zu schädigen.

Hintergründe für diese Vorfälle waren Vorfälle aus November 2010. Schon zuvor gab es Anrufe und SMSe mit Ausdrücken wie „Schlampe, Drecksschlampe, doofe Heule, dumme Pute, Lügensau.“ Mit einem „Schlampe, wir bringen dich um“ steigerte sich dies. Tante und Nichte standen am 6. November vergangenen Jahres vor dem Haus in Heldrungen mit der Folge, dass aus einem Gerangel eine richtige Schlägerei war. Die Antragsstellerin musste stationär mit einer Schädelprellung und einem Bauchtrauma behandelt werden.

Der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp hatte diese einstweilige Verfügung erlassen, aber nicht mit der Gegenwehr der Schädiger gerechnet.

Da es in Deutschland üblich geworden ist, richterliche Verfügungen nicht zu beachten und den Rechtsweg bis zum Gehtnichtmehr auszukosten, beantragten die Damen eine mündliche Anhörung. Alles sei „erstunken und erlogen.“ Tatsächlich war die Beweislage schwierig. Hinzukommende Polizeibeamte hatten nur noch ein Gerangel und Haare ziehen zwischen Frauen feststellen können, neutrale Zeugen gab es nicht.

Wer dann in der mündlichen Anhörung vor Gericht ein weiteres Gezanke erwartet hatte, sah sich dann getäuscht. Zu gut hatten die Anwältinnen der Parteien und das Gericht vorgearbeitet. Man verglich sich dahingehend, dass niemand den anderen verletzt oder nachstellt und verzichtete auch auf Schadensersatz.

Da mit dieser Klausel weiterer Streit verhindert wird und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen die gegenseitigen Anzeigen auf den Privatklageweg verwiesen hatte, besteht zurzeit kein aktueller Konfliktstoff mehr.

Dies kann sich natürlich jederzeit ändern, zumal es vor Gericht auch nicht gelungen war, die eigentlichen Problemlagen anzusprechen. Streitigkeiten zwischen Familienangehörigen werden nicht selten in aller Öffentlichkeit ausgetragen – manchmal enden sie auch vor dem Richter.
Autor: nnz

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