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Fr, 07:40 Uhr
12.09.2003

Ärzte-Arbeitszeit verlängern

Nordhausen (nnz). Noch immer überlegt man in Kreisen der Regierung, der Fachverbände und auch der Gewerkschaft, wie das jüngst ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Bereitschaftsdienst der Ärzte umgesetzt werden kann. Und nnz macht die Überlegungen öffentlich.


Obwohl doch ein so geartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu erwarten war, klammerte man sich scheinbar bis zum letzten Moment an die bisherige Regelung, nach der Bereitschaftszeit von Klinikärzten nicht Teil der Arbeitszeit sei. Dass man jetzt das ergangene Urteil „ohne Verzögerung“ umsetzen will, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt, dürfte zunächst einmal die Notwendigkeit mit sich bringen, sich über die Folgen des Richterspruchs in seiner ganzen Tragweite klar zu werden.

Die Klinikärzte und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordern jedenfalls von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) zunächst einmal eine rasche Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Eine „Verzögerung“ kommt nicht in Frage, sagte der Chef des Marburger Bundes, Frank Ulrich Montgomery, schon am Mittwoch. Die Krankenhausgesellschaft regte konkret an, die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden abzuschaffen. Stattdessen sollten künftig pro Woche maximal 48 Stunden erlaubt sein. Das würde es den Krankenhäusern erleichtern, flexiblere Arbeitszeitmodelle einzuführen, und sei auch mit dem Europarecht kompatibel, sagte DKG-Personalleiter Martin Walger. Clement hatte am Dienstag angekündigt, das Arbeitszeitgesetz bald zu ändern. Nachdem also der EuGH entschieden hatte, dass der Bereitschaftsdienst von Ärzten als Arbeitszeit zu werten sei.

Clement hatte am Dienstag auch versprochen, noch mit den ohnehin geplanten Arbeitsmarktreformen auch das Arbeitszeitgesetz zu ändern. Die Änderungen könnten dann möglicherweise schon Anfang 2004 in Kraft treten. DKG-Präsident Burghard Rocke warnte jedoch davor, mit großen Einsparpotenzialen über eine neue Arbeitsorganisation zu rechnen. Diese seien „marginal“ sagte er. Die Krankenhäuser müssten auch neues Personal einstellen. Zu den Summen, die das Gesundheitsministerium den Krankenhäusern für neue Arbeitszeitorganisation zur Verfügung stellt, sagte Rocke: „Das Geld reicht nicht.“ In den Jahren 2002 und 2003 stellt die Bundesregierung 200 Millionen Euro zur Verfügung. Bis 2009 wächst die Summe auf 700 Millionen Euro pro Jahr.
Durch das EuGH-Urteil sieht Rocke zumindest „partiell“ die Finanzierung der Gesundheitsreform gefährdet.

Regierung und Opposition hatten versprochen, im kommenden Jahr würden durch die Einsparungen die durchschnittlichen Krankenkassenbeiträge von 14,3 auf 13,6 Prozent sinken.
Nachbesserungen bei der Gesundheitsreform forderte am Mittwoch auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Der Vertragswettbewerb müsse auf alle Ärzte ausgeweitet werden, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer. Regierung und Opposition hatten sich darauf verständigt, nur in Spezialfällen Einzelverträge zwischen Kassen und Ärzten zuzulassen. Bisher schließen die Kassenärztlichen Vereinigungen für alle Ärzte Standardverträge mit den Kassen ab. Engelen-Kefer kritisierte dies als „wesentliches Manko“ der Gesundheitsreform. Die Beiträge der Versicherten würden nicht effektiv eingesetzt.
Autor: nnz

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