Stadtverwaltung sperrt nnz aus
Was hinter den Kulissen los war
Donnerstag, 07. Januar 2021, 11:30 Uhr
Wie wir gestern berichteten, sind die Seiten der nnz in der Stadtverwaltung nicht mehr zu erreichen. Diese Entscheidung der Verwaltung ist der vorerst letzte Schritt in einer Kette an Auseinandersetzungen, die in den zurückliegenden Wochen und Monaten hinter den Kulissen stattgefunden hat…
Ausriss von Fragestellungen an den damaligen OB Dr. Klaus Zeh, ein Bild aus privater Quelle, das redaktionell bearbeitet wurde. Es betrifft Stellen des Berichts, über die bereits öffentlich diskutiert wurde. (Foto: privat)
Den Schritt, die Seiten der nnz auf den Rechnern der Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu sperren, mag ein jeder für sich selbst bewerten. Mögliche Beweggründe zu erörtern dürfte derweil schwer fallen, da sich die Stadt diesbezüglich, zumindest der nnz gegenüber, in inzwischen wohlbekanntes Schweigen hüllt. Und so bleibt nur die subjektive Betrachtung. Im folgenden soll der Pfad nachvollzogen werden, der sich unserem Verständnis der Sachlage nach darbietet.
Doch wo beginnen? Mit der Wahl des neuen Oberbürgermeisters 2017? Mit der Hoffnung die auch mancher in unserer Redaktion mit dem Neuen verband? Mit einsetzender Ernüchterung? Das alles ist nun fast vier Jahre her und diesen Zeitraum in Gänze nachvollziehen zu wollen, würde zu weit führen. Blicken wir daher auf die letzten Wochen und Monate, die zur jetzigen Zuspitzung geführt haben.
Das Verhältnis zwischen Redaktion und Rathaus unterliegt seit längerer Zeit gewissen Spannungen. Diverse Anfragen seitens der nnz wurden nur schleppend, zum Teil erst nach Wochen und mehrmaligen Bitten und Nachfragen beantwortet. Das hier war so ein Fall, es ging um einen Pavillon. Oder dieser Artikel zum Friedhof, oder auch dieser zur Parkplatzsituation in der Innenstadt.
Die Liste ließe sich fortsetzen. Angemerkt sei dazu am Rande, dass nicht nur wir als Redaktion auf Probleme aufmerksam werden, vielmehr sind es Leserinnen und Leser, die auf mögliche Themen und Problematiken hinweisen. Bürger der Stadt, die darum bitten, doch einmal nachzuhaken oder ein Anliegen haben, das öffentlich besprochen werden sollte. So funktioniert Lokaljournalimus in weiten Teilen. Anders ausgedrückt: die nnz bringt nicht kritische Themen auf das Tableau, nur um das Rathaus zu ärgern, sondern weil die Redaktion darauf aufmerksam gemacht wird und dann im Sinne ihres journalistischen Auftrages handelt.
Der Knackpunkt?
Nun, geärgert hat man sich im Rathaus dennoch. Ganz besonders, wie es scheint, über die Berichterstattung zum Antikorruptionsbericht 2017. Als wir diesen Artikel Anfang Juni 2020 veröffentlichten, flatterte kurze Zeit später Post vom Anwalt in den Briefkasten. Eine Unterlassungserklärung. Wir würden die Unwahrheit verbreiten, so der Vorwurf. Ein Schreiben, das im Artikel zitiert wird, gebe es gar nicht. Freilich, das Dokument existiert sehr wohl und lag der Redaktion vor, worüber der Anwalt des Oberbürgermeisters entsprechend informiert wurde. Den Rechtsweg zu beschreiten ist ein probater Weg und es steht dem OB frei ihn zu gehen, aber ein Anruf hätte es auch getan. Weitere Schreiben gingen in der Redaktion nicht ein, die Sache war ärgerlich, schien aber im Sande zu verlaufen.
Der zweite Paukenschlag landet Mitte August in den Briefkästen zweier Redakteure, eine Vorladung zum Gespräch mit der Polizei. Die Journalisten sollen als Beschuldigte in einem Strafverfahren vernommen werden. Der Vorwurf: die Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 (2) StGB vom Donnerstag, dem 11.1.2018 bis Dienstag, den 7.7.2020. Bei Verurteilung droht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft. Nach einigen Recherchen wurde das Geschehen deutlicher.
Die erste Strafanzeige stellt das Rechtsamt des Rathauses bereits am 08.05.2019 gegen Unbekannt wegen des Verdachtes der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Anlass waren drei Artikel zum Antikorruptionsbericht in der nnz, hier, hier und hier, in denen laut Rechtsamt konkrete weitere Auszüge aus dem Korruptionsbericht durch das Stadtratsmitglied Hans-Georg Müller zitiert werden. Im Verdacht steht die damalige Antikorruptionsbeauftragte der Verwaltung, die dem Herausgeber der nnz, Peter-Stefan Greiner, das interne Dokument zugespielt haben soll. Die ehemalige Mitarbeiterin ist zum Zeitpunkt des Strafantrages bereits verstorben, das Verfahren gegen sie wird am 17.06.2019 eingestellt.
Der nnz sind die Bemühungen der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Das ändert sich erst Mitte 2020. Am 08. Juni, einen Tag nach Veröffentlichung des Artikels Der lange Weg zur Wahrheit, geht bei der Polizei ein neuerliches Schreiben des Rechtsamtes ein. Man bittet das Verfahren wieder aufzunehmen, der Artikel habe ein fremdes Geheimnis, welches offensichtlich aus dem Nachlass (Anm. d. Red.: der ehemaligen Mitarbeiterin im Rathaus) erlangt worden ist, offenbart. Der Verdacht des Verstoßes gegen das Privatgeheimnis stehe im Raum.
In der Folge werden zwei nnz-Redakteure als Beschuldigte im Verfahren geführt. Stein des Anstoßes sind angebliche Zitate aus dem Antikorruptionsbericht sowie ein redaktionell bearbeitetes Bild (siehe oben), auf dem die Worte Streng geheim zu lesen sind. Dem zuständigen Redakteur hätte anhand dieser Aufschrift klar sein müssen, das hier unter Umständen geheime Informationen preisgegeben werden. Dass es sich bei den monierten Zitaten entweder um Aussagen Dritter oder in öffentlicher Sitzung behandelte Sachverhalte handelt und die Aufschrift eine offensichtliche Bearbeitung darstellt, vermag man scheinbar nicht zu erkennen. Keine Geheimnisse also, zumindest konnten wir keine entdecken, von den schwer zu fassenden Beweggründen des Rathauses einmal abgesehen. Der Bericht selbst lag der Redaktion zu keinem Zeitpunkt vor.
In der Zwischenzeit kühlt das Verhältnis zwischen Rathaus und Redaktion zunehmend ab, die ohnehin langen Intervalle, in denen wir auf Antworten warten, werden noch länger. Angemerkt sei an dieser Stelle, das wir mit unserer Kritik der städtischen Kommunikation nicht alleine dastehen. Im Stadtrat kann man ein Lied vom Gebaren der Rathausspitze gegenüber dem Gremium singen, die Kollegen der Thüringer Allgemeinen ebenso und auch manche Privatperson, Vereinsvorsitzender oder Geschäftsführer hält sich unter vier Augen nicht mit Kritik zurück. Hinterzimmer-Anekdoten und die Gerüchteküche sind nicht unser Geschäft und so bleiben diese Episoden und Geschichten zumeist im persönlichen Gespräch und landen nicht als geschriebene Zeilen in der Zeitung.
Doch zurück zur Chronologie. Mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom 17.12.2020 wird uns mitgeteilt, dass das Verfahren gegen unsere Redakteure eingestellt wurde. Am 18.12.2020 veröffentlicht die Stadtverwaltung den Antikorruptionsbericht 2017 in geschwärzter Fassung. Die letzte Pressemitteilung, die vom Mail-Account des städtischen Pressesprechers bei der nnz eingegangen ist, datiert auf den 14.12.2020. Seitdem herrscht im Rathaus gegenüber der Redaktion absolute Funkstille.
Der (vorläufige) Schlusspunkt
Nun mag man in dem Schritt, den Mitarbeitern das Lesen der nnz auf ihren Rechnern zu verbieten, eine Möglichkeit des Hausrechtes sehen. Und es ist auch nicht dieser Schritt, der für größeren Unmut in den Räumen der nnz sorgt, schließlich dürften die meisten private Geräte besitzen, auf denen die Seite auf Wunsch aufgerufen werden kann.
Der Abschnitt eines einzelnen Mediums vom Informationsfluss einer öffentlichen Verwaltung wiegt gewiss schwerer. Hier das Thüringer Pressegesetz dazu:
§ 4 Informationsrecht der Presse
(1) Die Behörden sowie die der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen.
und
(4) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.
Wie eingangs erwähnt, kann die Betrachtung möglicher Beweggründe nur eine subjektive sein. Gut möglich, dass die Rathausspitze in den Beiträgen der nnz und den Kommentaren ihrer Leser (auch innerhalb der Redaktion ein viel und kontrovers diskutiertes Thema) einen Hort von Intoleranz und Hetze sieht und sich deswegen moralisch verpflichtet fühlt, die Zusammenarbeit ohne weitere Erklärung einzustellen. Oder man möchte ein Medium für unliebsame Berichterstattung abstrafen. Und da der Rechtsweg vermehrt ins Nichts geführt hat, zieht man sich, als folgerichtige und charakterstarke Reaktion, die der Verwaltung der größten Stadt Nordthüringens würdig ist, in die Schmollecke zurück und sagt einfach nichts mehr.
Die Redaktion ist nach den Erfahrungen der letzten Wochen geneigt, hier Ockhams Rasiermesser zu folgen und die einfachste Theorie der anderen vorzuziehen.
nnz-Redaktion
Autor: red
Ausriss von Fragestellungen an den damaligen OB Dr. Klaus Zeh, ein Bild aus privater Quelle, das redaktionell bearbeitet wurde. Es betrifft Stellen des Berichts, über die bereits öffentlich diskutiert wurde. (Foto: privat)
Den Schritt, die Seiten der nnz auf den Rechnern der Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu sperren, mag ein jeder für sich selbst bewerten. Mögliche Beweggründe zu erörtern dürfte derweil schwer fallen, da sich die Stadt diesbezüglich, zumindest der nnz gegenüber, in inzwischen wohlbekanntes Schweigen hüllt. Und so bleibt nur die subjektive Betrachtung. Im folgenden soll der Pfad nachvollzogen werden, der sich unserem Verständnis der Sachlage nach darbietet.
Doch wo beginnen? Mit der Wahl des neuen Oberbürgermeisters 2017? Mit der Hoffnung die auch mancher in unserer Redaktion mit dem Neuen verband? Mit einsetzender Ernüchterung? Das alles ist nun fast vier Jahre her und diesen Zeitraum in Gänze nachvollziehen zu wollen, würde zu weit führen. Blicken wir daher auf die letzten Wochen und Monate, die zur jetzigen Zuspitzung geführt haben.
Das Verhältnis zwischen Redaktion und Rathaus unterliegt seit längerer Zeit gewissen Spannungen. Diverse Anfragen seitens der nnz wurden nur schleppend, zum Teil erst nach Wochen und mehrmaligen Bitten und Nachfragen beantwortet. Das hier war so ein Fall, es ging um einen Pavillon. Oder dieser Artikel zum Friedhof, oder auch dieser zur Parkplatzsituation in der Innenstadt.
Die Liste ließe sich fortsetzen. Angemerkt sei dazu am Rande, dass nicht nur wir als Redaktion auf Probleme aufmerksam werden, vielmehr sind es Leserinnen und Leser, die auf mögliche Themen und Problematiken hinweisen. Bürger der Stadt, die darum bitten, doch einmal nachzuhaken oder ein Anliegen haben, das öffentlich besprochen werden sollte. So funktioniert Lokaljournalimus in weiten Teilen. Anders ausgedrückt: die nnz bringt nicht kritische Themen auf das Tableau, nur um das Rathaus zu ärgern, sondern weil die Redaktion darauf aufmerksam gemacht wird und dann im Sinne ihres journalistischen Auftrages handelt.
Der Knackpunkt?
Nun, geärgert hat man sich im Rathaus dennoch. Ganz besonders, wie es scheint, über die Berichterstattung zum Antikorruptionsbericht 2017. Als wir diesen Artikel Anfang Juni 2020 veröffentlichten, flatterte kurze Zeit später Post vom Anwalt in den Briefkasten. Eine Unterlassungserklärung. Wir würden die Unwahrheit verbreiten, so der Vorwurf. Ein Schreiben, das im Artikel zitiert wird, gebe es gar nicht. Freilich, das Dokument existiert sehr wohl und lag der Redaktion vor, worüber der Anwalt des Oberbürgermeisters entsprechend informiert wurde. Den Rechtsweg zu beschreiten ist ein probater Weg und es steht dem OB frei ihn zu gehen, aber ein Anruf hätte es auch getan. Weitere Schreiben gingen in der Redaktion nicht ein, die Sache war ärgerlich, schien aber im Sande zu verlaufen.
Der zweite Paukenschlag landet Mitte August in den Briefkästen zweier Redakteure, eine Vorladung zum Gespräch mit der Polizei. Die Journalisten sollen als Beschuldigte in einem Strafverfahren vernommen werden. Der Vorwurf: die Verletzung von Privatgeheimnissen gemäß § 203 (2) StGB vom Donnerstag, dem 11.1.2018 bis Dienstag, den 7.7.2020. Bei Verurteilung droht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft. Nach einigen Recherchen wurde das Geschehen deutlicher.
Die erste Strafanzeige stellt das Rechtsamt des Rathauses bereits am 08.05.2019 gegen Unbekannt wegen des Verdachtes der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Anlass waren drei Artikel zum Antikorruptionsbericht in der nnz, hier, hier und hier, in denen laut Rechtsamt konkrete weitere Auszüge aus dem Korruptionsbericht durch das Stadtratsmitglied Hans-Georg Müller zitiert werden. Im Verdacht steht die damalige Antikorruptionsbeauftragte der Verwaltung, die dem Herausgeber der nnz, Peter-Stefan Greiner, das interne Dokument zugespielt haben soll. Die ehemalige Mitarbeiterin ist zum Zeitpunkt des Strafantrages bereits verstorben, das Verfahren gegen sie wird am 17.06.2019 eingestellt.
Der nnz sind die Bemühungen der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Das ändert sich erst Mitte 2020. Am 08. Juni, einen Tag nach Veröffentlichung des Artikels Der lange Weg zur Wahrheit, geht bei der Polizei ein neuerliches Schreiben des Rechtsamtes ein. Man bittet das Verfahren wieder aufzunehmen, der Artikel habe ein fremdes Geheimnis, welches offensichtlich aus dem Nachlass (Anm. d. Red.: der ehemaligen Mitarbeiterin im Rathaus) erlangt worden ist, offenbart. Der Verdacht des Verstoßes gegen das Privatgeheimnis stehe im Raum.
In der Folge werden zwei nnz-Redakteure als Beschuldigte im Verfahren geführt. Stein des Anstoßes sind angebliche Zitate aus dem Antikorruptionsbericht sowie ein redaktionell bearbeitetes Bild (siehe oben), auf dem die Worte Streng geheim zu lesen sind. Dem zuständigen Redakteur hätte anhand dieser Aufschrift klar sein müssen, das hier unter Umständen geheime Informationen preisgegeben werden. Dass es sich bei den monierten Zitaten entweder um Aussagen Dritter oder in öffentlicher Sitzung behandelte Sachverhalte handelt und die Aufschrift eine offensichtliche Bearbeitung darstellt, vermag man scheinbar nicht zu erkennen. Keine Geheimnisse also, zumindest konnten wir keine entdecken, von den schwer zu fassenden Beweggründen des Rathauses einmal abgesehen. Der Bericht selbst lag der Redaktion zu keinem Zeitpunkt vor.
In der Zwischenzeit kühlt das Verhältnis zwischen Rathaus und Redaktion zunehmend ab, die ohnehin langen Intervalle, in denen wir auf Antworten warten, werden noch länger. Angemerkt sei an dieser Stelle, das wir mit unserer Kritik der städtischen Kommunikation nicht alleine dastehen. Im Stadtrat kann man ein Lied vom Gebaren der Rathausspitze gegenüber dem Gremium singen, die Kollegen der Thüringer Allgemeinen ebenso und auch manche Privatperson, Vereinsvorsitzender oder Geschäftsführer hält sich unter vier Augen nicht mit Kritik zurück. Hinterzimmer-Anekdoten und die Gerüchteküche sind nicht unser Geschäft und so bleiben diese Episoden und Geschichten zumeist im persönlichen Gespräch und landen nicht als geschriebene Zeilen in der Zeitung.
Doch zurück zur Chronologie. Mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom 17.12.2020 wird uns mitgeteilt, dass das Verfahren gegen unsere Redakteure eingestellt wurde. Am 18.12.2020 veröffentlicht die Stadtverwaltung den Antikorruptionsbericht 2017 in geschwärzter Fassung. Die letzte Pressemitteilung, die vom Mail-Account des städtischen Pressesprechers bei der nnz eingegangen ist, datiert auf den 14.12.2020. Seitdem herrscht im Rathaus gegenüber der Redaktion absolute Funkstille.
Der (vorläufige) Schlusspunkt
Nun mag man in dem Schritt, den Mitarbeitern das Lesen der nnz auf ihren Rechnern zu verbieten, eine Möglichkeit des Hausrechtes sehen. Und es ist auch nicht dieser Schritt, der für größeren Unmut in den Räumen der nnz sorgt, schließlich dürften die meisten private Geräte besitzen, auf denen die Seite auf Wunsch aufgerufen werden kann.
Der Abschnitt eines einzelnen Mediums vom Informationsfluss einer öffentlichen Verwaltung wiegt gewiss schwerer. Hier das Thüringer Pressegesetz dazu:
§ 4 Informationsrecht der Presse
(1) Die Behörden sowie die der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen.
und
(4) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.
Wie eingangs erwähnt, kann die Betrachtung möglicher Beweggründe nur eine subjektive sein. Gut möglich, dass die Rathausspitze in den Beiträgen der nnz und den Kommentaren ihrer Leser (auch innerhalb der Redaktion ein viel und kontrovers diskutiertes Thema) einen Hort von Intoleranz und Hetze sieht und sich deswegen moralisch verpflichtet fühlt, die Zusammenarbeit ohne weitere Erklärung einzustellen. Oder man möchte ein Medium für unliebsame Berichterstattung abstrafen. Und da der Rechtsweg vermehrt ins Nichts geführt hat, zieht man sich, als folgerichtige und charakterstarke Reaktion, die der Verwaltung der größten Stadt Nordthüringens würdig ist, in die Schmollecke zurück und sagt einfach nichts mehr.
Die Redaktion ist nach den Erfahrungen der letzten Wochen geneigt, hier Ockhams Rasiermesser zu folgen und die einfachste Theorie der anderen vorzuziehen.
nnz-Redaktion
