Mi, 12:48 Uhr
03.08.2011
Viele Wünsche offen
Bei dem einen ist es der Rollstuhl, bei dem anderen vielleicht die gelbe Armbinde mit den 3 schwarzen Punkten und demzufolge der Blindenstock, mit dem sich jener Schwerbehinderte in Nordhausen bewegt. Diese Zeichen sind wohl kaum zu übersehen, doch was macht ein Schwerbehinderter, dem man seine Beeinträchtigung nicht ansehen kann?
Jens K. (vollständiger Name ist der Redaktion bekannt) zog vor drei Monaten von Baden Württemberg nach Nordhausen. Er hat zehn Jahre dort gelebt und wurde dann schwer krank. Seine Familie lebte weiterhin in Thüringen und wollte, dass er nach 10 schweren Operationen innerhalb von zwei Jahren wieder nach Thüringen zieht. Jens K. leidet an der unheilbaren chronisch entzündlichen Darmerkrankung Morbus Crohn. Jedoch nicht diese, sondern Begleiterkrankungen – wie z.B. Fisteln zwischen Enddarm und Anus machten ihm zu schaffen. Daher wurde ihm das komplette Rektum in einer so genannten Proktektomie amputiert und seit dem hat der 36jährige für den Rest seines Lebens einen künstlichen Darmausgang (auch Stoma genannt).
Als sich Jens K. behördlich im Rathaus ummelden wollte, musste er, wie jeder Bürger, eine Nummer ziehen und in der Wartehalle Platz nehmen. Die Wartehalle war zum Glück nicht so voll, und er folgte unbehaglich den ausgeschriebenen Anweisungen. Es gibt aber von den Behörden eine freiwillig anerkannte Vergünstigung für behinderte Menschen.. Diese besagt u.a. bevorzugte Abfertigung vor Ämtern und Behörden (siehe Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen SGB IX).
Bisher wurde Herr K. auch immer bevorzugt behandelt – nur nicht im Rathaus Nordhausen, als er eigentlich nur seine Parkerleichterung und Gurtbefreiung umschreiben lassen wollte. Eigentlich ist dafür die Straßenverkehrsbehörde, die dem Ordnungsamt angehört, zuständig, bei der Jens K. auch vorsprach. Doch diese Behörde schickte Jens K. zur Bürgerinformation. Der Schwerbehinderte hat wie gesagt einen künstlichem Darmausgang, der unwillkürlich Geräusche von sich geben kann. Wer möchte sich mit dieser Gewissheit in einen Wartesaal setzen und sich vor anderen Mitmenschen blamieren?
Also ging Jens K. – ohne eine NUMMER zu ziehen zu einem der Schreibtische und fragte, ob er bevorzugt abgefertigt werden könnte. Er hat ein spezielles Schreiben dabei, in dem er um Diskretion bittet und erklärt, dass er einen künstlichen Darmausgang hat, der Geräusche, die anderen und ihm selbst peinlich sein könnten bzw. sind. Jedoch ging die Beamte nicht darauf ein und verwies Herrn K. – er solle wie jeder andere eine Nummer ziehen und im Wartesaal Platz nehmen.
Jens K. verließ daraufhin das Rathaus und schrieb eine Beschwerde sowie eine Beantragung auf Umschreibung der Parkerleichterung sowie Gurtbefreiung an die Stadt Nordhausen. Nach über sechs Wochen kam keine Reaktion von der Stadt Nordhausen.
Und ich bin doch aus gesundheitlichen Gründen umgezogen in eine Stadt, die mit Bürgerfreundlichkeit wirbt, so Jens K. Es sind noch viele Wünsche offen. Nun bemüht er sich, Nordhausen für Behinderte und Schwerbehinderte nutzbar zu machen – bei allen Instanzen! Wir werden weiter berichten.
Autor: nnzJens K. (vollständiger Name ist der Redaktion bekannt) zog vor drei Monaten von Baden Württemberg nach Nordhausen. Er hat zehn Jahre dort gelebt und wurde dann schwer krank. Seine Familie lebte weiterhin in Thüringen und wollte, dass er nach 10 schweren Operationen innerhalb von zwei Jahren wieder nach Thüringen zieht. Jens K. leidet an der unheilbaren chronisch entzündlichen Darmerkrankung Morbus Crohn. Jedoch nicht diese, sondern Begleiterkrankungen – wie z.B. Fisteln zwischen Enddarm und Anus machten ihm zu schaffen. Daher wurde ihm das komplette Rektum in einer so genannten Proktektomie amputiert und seit dem hat der 36jährige für den Rest seines Lebens einen künstlichen Darmausgang (auch Stoma genannt).
Als sich Jens K. behördlich im Rathaus ummelden wollte, musste er, wie jeder Bürger, eine Nummer ziehen und in der Wartehalle Platz nehmen. Die Wartehalle war zum Glück nicht so voll, und er folgte unbehaglich den ausgeschriebenen Anweisungen. Es gibt aber von den Behörden eine freiwillig anerkannte Vergünstigung für behinderte Menschen.. Diese besagt u.a. bevorzugte Abfertigung vor Ämtern und Behörden (siehe Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen SGB IX).
Bisher wurde Herr K. auch immer bevorzugt behandelt – nur nicht im Rathaus Nordhausen, als er eigentlich nur seine Parkerleichterung und Gurtbefreiung umschreiben lassen wollte. Eigentlich ist dafür die Straßenverkehrsbehörde, die dem Ordnungsamt angehört, zuständig, bei der Jens K. auch vorsprach. Doch diese Behörde schickte Jens K. zur Bürgerinformation. Der Schwerbehinderte hat wie gesagt einen künstlichem Darmausgang, der unwillkürlich Geräusche von sich geben kann. Wer möchte sich mit dieser Gewissheit in einen Wartesaal setzen und sich vor anderen Mitmenschen blamieren?
Also ging Jens K. – ohne eine NUMMER zu ziehen zu einem der Schreibtische und fragte, ob er bevorzugt abgefertigt werden könnte. Er hat ein spezielles Schreiben dabei, in dem er um Diskretion bittet und erklärt, dass er einen künstlichen Darmausgang hat, der Geräusche, die anderen und ihm selbst peinlich sein könnten bzw. sind. Jedoch ging die Beamte nicht darauf ein und verwies Herrn K. – er solle wie jeder andere eine Nummer ziehen und im Wartesaal Platz nehmen.
Jens K. verließ daraufhin das Rathaus und schrieb eine Beschwerde sowie eine Beantragung auf Umschreibung der Parkerleichterung sowie Gurtbefreiung an die Stadt Nordhausen. Nach über sechs Wochen kam keine Reaktion von der Stadt Nordhausen.
Und ich bin doch aus gesundheitlichen Gründen umgezogen in eine Stadt, die mit Bürgerfreundlichkeit wirbt, so Jens K. Es sind noch viele Wünsche offen. Nun bemüht er sich, Nordhausen für Behinderte und Schwerbehinderte nutzbar zu machen – bei allen Instanzen! Wir werden weiter berichten.

